Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Hi! Die Km und ich haben momentan ein Verfahren bezüglich ABR unseres 4 Jährigen Kindes! Dazu die frage darf Sie mit unseren Kind bei Ihren neuen Freund Wohnen obwohl sie dort nicht gemeldet ist? Und von mir verlangen das ich Ihm dort abhole? Lg

von Andreas1221 am 27.12.2016, 01:09



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Rechtlich musst Du das Kind da abholen wo es gemeldet ist. Allerdings wird Dir so ein Verhalten negativ bei Gericht ausgelegt. Du eröffnest Nebenkriegsschauplätze. Oder wohnt der neue Freund so weit weg, dass es für Dich ein großer Umweg ist ?

von Sternenschnuppe am 27.12.2016, 10:13



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Ich habe dadurch ca 20 kilometer weiter zu fahren!

von Andreas1221 am 27.12.2016, 11:47



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Sie darf überhaupt nirgends wohnen wo sie nicht gemeldet ist. Und das Kind schon mal gar nicht. Das ist ein verstoß gegen das Meldegesetz. Fraglich ist aber, in wie weit es der ganzen Sache dienlich ist aktuell. ich würde es davon abhängig mache wie weit der Umgang deshalb wirklich eingeschränkt ist. 20km ist nicht viel wenn man mobil ist, ohne Auto und öffentliche Verkehrsmittel kann es aber schwerer werden. Persönlich würde ich zumindestens es wo "aktenkundig" machen wenn die Frau nachweißbar mit dem Kind woanders "wohnt" wie die Adresse welche sie eben meldetechnisch inne hat. Falls Du mit dem JA in Verbindung stehst, dann evtl dort anmerken. Vor dem Richter selbst aber eher nicht. Zu bedenken geben würde ich auch das evtl nicht nur ein verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt sondern evtl auch Sozialbetrug bzw erschleichen öffentlicher Mittel. Wenn die nämlich als Alleinerziehend gilt oder zB Hartz4 bezieht, kann das ein Problem werden. Aber auch das sind Nebensache welche den Richter selbst bei der Verhandlung wenig interessieren werden. Was ich aber persönlich auf jeden Fall machen würde, ich würde mal vorsorglich schon mal einer Ummeldung des Kindes widersprechen beim Einwohnermeldeamt. Nicht das die Frau Fakten schafft solange es noch möglich ist.

Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 13:08



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Hast Du einen Anwalt für das Verfahren wegen dem ABR? Wenn ja, würde ich den fragen. Wenn nicht, würde ich mir unbedingt einen nehmen. Und Du solltest klären (wenn Du es nicht schon getan hast), was Dein Ziel bei der ganzen Sache ist. Meine Vermutung, aus den genannten Fakten: Die KM will mit dem Kind zum Next ziehen, der KV (= AP) möchte das nicht, also klagt die KM das ABR ein. Problem, wenn der Fall tatsächlich so liegt: Wenn sie jetzt faktisch schon beim Next lebt und der KV das quasi stillschweigend akzeptiert, indem er die 20 km Umweg klaglos fährt, geht ihm die Argumentation gegen den Umzug flöten. Deswegen würde ich mit dem Anwalt klären, inwieweit man sich da ins eigene Fleisch schneidet. Und vielleicht auch darüber nachdenken, ob die 20 km Umweg es wert sind, einen Prozess zu führen. Wenn es nur darum geht, den Umzug zu verhindern, sollte man vielleicht nach einem Kompromiss suchen (zum Beispiel, daß die KM dem KV entgegen fährt, so daß sich der Umweg reduziert oder ganz wegfällt, oder daß die KM die Kosten für den Umweg trägt).

von Strudelteigteilchen am 27.12.2016, 13:22



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Also ich erkläre die ganze situatuon kurz! Ich lebe mit der Km getrennt, (Sohn ist 4 1/2) seit über 3 Jahren leben wir das Wechselmodell/Doppelresidenz (1 Woche bei KM/ 1Woche bei KV) KM und mein Sohn Wohnten bis zur trennung bei mir! Mein Sohn hat aber den starken willen bei mir zu sein! Bei jeden Wechsel weinte er weil er von mir nicht weg wollte! Umgekehr freute er sich aber enorm! Das wurde erst etwas besser als er KIGA ging! Da wir dort nie beide gleichzeitig waren! Jetzt in den Weihnachtsferien wieder das selbe! Als ich Ihn gesagt habe das wir jetzt zur Mama fahren war er wieder traurig! Dort angekommen musste die KM meinen Sohn mit diversen Spielsachen überreden damit er überhaupt das Haus betrat! Die Km (Alleinige Sorgerecht da wir nie etwas anderes beantragt haben bzw. mir nicht geraten wurde das ich die gemeinsame Obsorge beantragen muss/soll!) hat von heut auf morgen das Wechselmodell jenes ein freiwilliges abkommen zw. uns beide war von heut auf morgen beendet! Ich habe einen antrag bei Gericht gestellt über die Gemeinsame Obsorge bzw das ABR da ich vermutete das sie in nächster zeit zu Ihren neuen freund zieht! Vir Gericht kam dann die aussage von der Km das sie Im Sommer 2017 den Wohnort und KIGA wechseln wird! Das bedeutet aber für meinen Sohn das er dann einen neuen Kiga besuchen muss, neue freunde finden und von seiner gesamten Familie eine distanz aufgebaut wird! Ich bin Selbstständig und verbringe die ganze zeit mit meinen Sohn da ich mir meine arbeit so einteilen kann das ich sie am Vormittag mache wenn er im Kiga ist! Zur frage ja ich habe einen Rechtsanwalt und wir hatten auch schon eine anhörung vor Gericht! Da kam aber nur raus das die Richterin alleine nichts entscheiden kann und nun die Familienhilfe dazugezogen wird! Und das ich wenigstens 1 Tag (Mittwoch) jede woche meinen Sohn bei mir habe! Zusätzlich zu den 3 tagen am Wochenende alle 2 Wochen! Dazu die frage gibt es da Chancen für mich das ich das ABR für meinen Sohn bekomme? Da meiner meinung für das wohl des Kindes sicherlich das beste ist wenn er bei mir ist!

von Andreas1221 am 27.12.2016, 13:56



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Frau Bader darf keinen Rat geben, da Du bereits anwaltlich vertreten bist. Aber Dein eigener Anwalt ist auch ganz generell der bessere Ansprechpartner, weil er in die Details eingearbeitet ist. Meine Vermutung war also nicht treffend, aber auch nicht komplett abwegig: Es geht letztlich darum, daß Fakten geschaffen werden, die sich u.U. ungünstig auf Deine Situation vor Gericht auswirken. Deswegen halte ich es für notwendig, daß Du jetzt erstmal (davon ausgehend, daß Dein Anwalt derzeit nicht zu erreichen ist und Du deswegen hier nachfragst) mindestens protokollierst, daß Du das Kind immer beim Next abholst - auch wenn der Umweg für Dich gut machbar ist. Hebe Dir die Aufforderungen, das Kind woanders abzuholen (SMS, Mail, Whatsapp-Nachricht - wie auch immer die kamen) gut auf. Ob tatsächlich schon ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, hängt von diversen Fakten ab. Natürlich darf die KM die Feiertage oder auch einen Urlaub bei Wem-auch-immer verbringen. Erst wenn sie länger dort ist wird es evtl. ordnungswidrig. Wenn Du das Wechselmodell nachweisen kannst, halte ich Deine Chancen für nicht so schlecht. Bei meiner Trennung und dem Verfahren um das ABR war die Tatsache, daß die Kinder bei mir keiner Veränderung ausgesetzt sind - bekannte Wohnung, gleiche Krippe (KindKlein), gleiche Schule und gleicher Hort (KindGroß) - der letztlich ausschlaggebende Faktor. Wobei die Tatsache, daß Du bisher nicht mal das GSR beantragt hast, sicher erklärungsbedürftig ist.

von Strudelteigteilchen am 27.12.2016, 14:45



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Danke für die Antwort! Ich hole mir immer gerne mehrere meinungen ein! Und da mein Anwalt eher zur Familie gehört und im Familienrecht nicht ganz zu hause ist, dachte ich frag nochmal nach und unterstütze ihn dabei! Das Wechselmodell hat die KM schon schriftlich bestätigt vor Gericht! Meine befürchtung ist das sie meinen Sohn schon "Vorbereitet" für den Umzug und umso länger das ganze Verfahren dauert, für mich negativ werden kann! Das GSR wollte ich schon länger, nur hat die Km es immer verweigert und ich wollte keinen unnötigen streit oder sonnstiges anfangen da alles andere ja so einigermaßen funktionierte!

von Andreas1221 am 27.12.2016, 15:13



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Zitat: "Das GSR wollte ich schon länger, nur hat die Km es immer verweigert und ich wollte keinen unnötigen streit oder sonnstiges anfangen da alles andere ja so einigermaßen funktionierte!" Na ja, aber wenn Du es offiziell beantragt hättest, dann wäre der "Schwarze Peter" ja bei ihr gewesen. Nach der neuen Rechtsprechung muß nicht der Antrag auf GSR begründet werden, sondern die Verweigerung. Wäre halt jetzt hilfreich gewesen. Ich habe zwar Verständnis dafür, daß man ein harmonisch funktionierendes System nicht erschüttern möchte, indem man den Wunsch nach einem juristischen Unterbau äußert, aber meiner Erfahrung nach bereut man das in 90% aller Fälle. Mein Freund macht gerade einen ähnlichen Fehler *seufz*. Im Moment ist die KM beim Next "in Urlaub" - gerade zu den Feiertagen (und wahrscheinlich ist auch der Kindergarten geschlossen) ist das nicht zu beanstanden. Ein Faß solltest Du unbedingt aufmachen, wenn sie länger dort bleibt und womöglich das Kind aus dem Kindergarten rausnimmt. Aber jetzt akut sehe ich keine Handhabe.

von Strudelteigteilchen am 27.12.2016, 15:35



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Hast Du den das gemeinsame Sorgerecht überhaupt schon angemeldet? Falls nein, dann würde ich das wenigstens jetzt zeitnah nachholen. ich bin mir nämlich nicht sicher ob es aktuell möglich wäre einen möglichen Umzug der Mutter samt Kind zu stoppen. Aktuell darf sie machen was sie will - außer der Richter hat mindestens das bei der ersten Anhörung schon unterbunden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird ja unabhängig vom Sorgerecht festgelegt. Wobei Du schon mindestens das Sorgerecht haben muss um überhaupt ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen - der Richter kann aber auch beides gleichzeitig in einem Zuge machen. Hast Du irgendwas "beweißbares"? bezüglich das sie dich wegen des Sorgerechts zB unter Druck gesetzt hat? So etwas wie, ich verhindere das Du das Kind jemals wieder siehst wenn Du das Sorgerecht beantragst? Irgendwelche zeugen - im Idealfall keine Familie sondern eher Außenstehende oder schriftlich. Falls ja - das würde ich mir sichern. Damit hättest Du wenigstens etwas in der Hand wenn die Frage aufkommt, warum Du das bis jetzt nicht beantragt hast. Könnte meiner Meinung nach hilfreich sein.

Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 17:20



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Ja ich habe schon beides beantragt! Also nicht direkt! Sie hatte ja immer das alleinige Sorgerecht, ich habe nur ein paar WhatsApp Nachrichten wo drauf steht, wenn ich nicht das mache was sie will bricht sie das Wechselmodell ab und ich sehe meinen Sohn nur alle 2 Wochen das Wochenende!

von Andreas1221 am 28.12.2016, 14:58



Antwort auf: Mutter wohnt nicht an der Wohnadresse des Kindes

Du brauchst einen der bissig ist und außerhalb von Familie oder Freundeskreis.. Und vor allem einen Fachanwalt für Familienrecht ! Dringend.

von Sternenschnuppe am 28.12.2016, 17:18



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