Hallo, ich arbeite seit 1.1. wieder Teilzeit, habe von der KK eine MuKiKu genehmigt bekommen und würde diese im März antreten. Nun habe ich ja 6 Monate Probezeit und mein AG meinte heute, er wisse nicht ob mir das überhaupt zusteht, er würde sich informieren. Aber eine Kur steht doch einer Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung gleich oder? Ich weiß, dass er ohne Angabe von Gründen kündigen kann, aber wie ist das dann rechtlich? Steht mir eine Kur zu? Er profitiert ja auch davon, wenn ich danach noch mehr Leistung bringen kann und nicht, wie derzeit, ständig müde und schlapp bin und bei kleinster Belastung Rückenschmerzen habe. lg
von still-water am 22.01.2013, 14:19