Hallo Frau Bader,
Ich bin alleinerziehende Mutter einer fast 4 jährigen Tochter. Der Vater hat seit 1 Jahr keinerlei Kontakt zu ihr, da er es so will. Alle Versuche meinerseits scheiterten. Er zahlt lediglich Unterhalt.
Ich arbeite seit einem Jahr wieder 70%, überwiegend Nachmittags/Abends. Bisher haben meine volljährigen Söhne an diesen Tagen die Betreuung nach der Kita abgedeckt. Dies ist jetzt nicht mehr im vollen Umfang möglich, da einer im Schichtsystem arbeitet, der andere eine Ausbildung begonnen hat.
Ich brauche nun zusätzlich einen Babysitter, der meine Tochter an diesen Tagen von der Kita abholt und betreut, bis ich, oder mein Sohn daheim sind. Eine weitere Möglichkeit gibt es nicht, da wir keinerlei Familie vor Ort ist.
Dies widerum bedeuten erhebliche Mehrkosten. Muss sich der Vater beteiligen??
LG
von
kathi1908
am 13.08.2017, 11:04
Antwort auf:
Muss sich der Vater an zusätzlichen Betreuungskosten beteiligen?
Hallo,
ja, anteilig zu dem Verdienst beider Eltern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.08.2017
Antwort auf:
Muss sich der Vater an zusätzlichen Betreuungskosten beteiligen?
Wenn er Unterhalt zahlt, werden damit seine "Kosten" gedeckt sein.
von
chrissicat
am 13.08.2017, 12:47
Antwort auf:
Muss sich der Vater an zusätzlichen Betreuungskosten beteiligen?
Unter Umständen ja: Lies dich ein in "Mehrbedarf für Alleinerziehende".
von
Pamo
am 13.08.2017, 20:51
Antwort auf:
Muss sich der Vater an zusätzlichen Betreuungskosten beteiligen?
Ja die Kitakosten. Aber es geht um eine zusätzliche Betreuung darüber hinaus, damit ich meinen Job weiter ausüben kann. Und die Kosten dafür kann ich unmöglich alleine abdecken. Ich meine auch, das es Mehrbedarf ist, bin aber ebeb nicht sicher.
von
kathi1908
am 14.08.2017, 11:31