Mein Freund hat damals kurzzeitig eine Freundin gehabt. Sie sagte sie nimmt die Pille, hat sie aber nicht. Ein Kind ist entstanden. Als sie dies erfuhr ist sie wieder zu ihrer Mutter (80km entfernt vom KV) gezogen. Hat weder auf Anrufe, SMS, E-Mail reagiert. Auch nicht als mein Freund vor ihrer Tür stand. Erst als das Kind geboren wurde kam eine SMS. Das Kind ist da wie sieht es mit Unterhalt aus? Aber sehen darf er es nicht. Sie hatte eigentlich auch gleich wieder bis heute einen neuen Freund. Sie hat beim Jugendamt vor der Geburt Gelder beantragt und bekommen. Jetzt soll mein Freund weil sie es nicht kann das zurück zahlen. Muss er das denn wirklich tun? Sie hat wie gesagt nen neuen Partner seit ihrer SS. Und beide waren nicht verheiratet. Uns kommt es halt so vor als ob sie nur jemanden gesucht hat der Geld hat und zahlen darf. Ich soll meine Lohn Bescheinigungen ja auch offen legen. Was sagen sie dazu? Ich bin verwirrt. Danke schon mal im voraus.
von
nici258
am 05.03.2015, 21:32
Antwort auf:
Muss mein Freund seiner Ex Freundin Unterhalt zahlen?
Hallo,
er muss für das Kind zahlen u für die Mutter, bis das Kind 3 ist. Evtl. hat sie den Anspruch verwirkt, weil sie eine neue gefstigte Beziehung hat.
ich meine, er braucht mal eine ausführliche Beratung vor Ort - auch wegen dem Umgangsrecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2015
Antwort auf:
Muss mein Freund seiner Ex Freundin Unterhalt zahlen?
Hat er die Vaterschaft anerkannt?
Umgang darf die Mutter nicht verweigern sofern er als Vater anerkannt ist. Notfalls muß er da aber den gerichtlichen Weg gehen.
Welche Gelder? Unterhaltspflichtig ist er gegenüber dem Kind - wenn Vaterschaft anerkannt, und evtl gegenüber der Mutter ab Geburt. Müsste man halt abklären ob und wie, und inwiefern er da überhaupt Leistungsmöglich ist.
Wichtigste Frage ist aber, ist er überhaupt als Vater eingetragen?
Mitglied inaktiv - 05.03.2015, 22:21
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Muss mein Freund seiner Ex Freundin Unterhalt zahlen?
Ja er hat die Vaterschaft anerkannt. Wir hatten damals einen Test machen lassen da wir uns nicht sicher waren ob ihr jetziger Partner vllt der Vater sein könnte. Da sie sich damals immer heimlich getroffen hatten und sie dort öfter übernachtet hatte. Er hat es nur leider damals nicht gewusst. Der kleine Mann ist ja auch seit dem 30.10.13 auf der Welt. Mein Freund hat ihn noch nicht einmal sehen dürfen. Sie sagt ja immer er darf den kleinen sehen hat dann aber immer wieder ausreden. Wir vermuten das sie dem Jugendamt angegeben hat das sie bei ihrer Mutter wohnt obwohl wir im Internet gelesen hatten das sie bei ihrem Freund wohnt. Die Frau vom Jugendamt ist aber auch nur interessiert daran das mein Freund nen Titel setzt. Was ja auch schon in Bearbeitung ist. Sie bekommt eh schon über 300€ obwohl ihr irgendwie laut schreiben nur 240€ zu stehen. Noch zahlt es die Unterhaltssicherungsbehörde von der Bundeswehr aber demnächst macht er es selbst. Ist ja auch nicht das Problem. Es soll dem kleinen ja auch gut gehen. Aber wie bereits beschrieben sie hat nicht gearbeitet obwohl mein Freund ihr damals ne Arbeitsstelle besorgt hat und auch ne gemeinsame Wohnung für die beiden hatte und dann ist sie einfach weg, hat jegliche Kontakt versuche unterbunden und ihm gehts sehr schlecht deshalb. Haben jetzt aber auch aufgegeben weil wir sehen es bringt nichts. Damals haben wir schon ein Schreiben bekommen in dem stand das er das von ihr beantragte Geld vom Jugendamt zurück zahlen soll. Wir hatten das auch telefonisch geklärt das sie nen Partner hat und er für sie aufkommen kann. Davon wusste die Frau vom Jugendamt nichts und wollte sich schlau machen. Am Ende hieß es er braucht nichts bezahlen. Und jetzt kam wieder dieses Schreiben. Ich versteh es halt nicht. Zumal wir jetzt auch ein gemeinsames Kind bekommen haben und wir auch jeden Euro brauchen. Ich bin ja momentan noch in Elternzeit und hab dementsprechend auch nicht viel zur Verfügung und wir haben beide selber laufende Kosten. Sorry das es so ein riesen Roman geworden ist.
von
nici258
am 05.03.2015, 23:10
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Muss mein Freund seiner Ex Freundin Unterhalt zahlen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Liebe Grüße zurück.
von
nici258
am 06.03.2015, 15:27