Hallo!
Mein Sohn ist am 8. Mai 2013 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt aber gleichzeitig auch gefragt/beantragt nach einem Jahr stundenweise wieder arbeiten zu gehen (natürlich alles schriftlich).
Jetzt fange ich ab den 8. Mai 2014 auf 450€ wieder an. Soweit so gut ;-)
Jetzt meine eigentliche frage: ich möchte meinen alten Job nach den 2 Jahren gerne wieder aufnehmen. Muss mein Arbeitgeber mir meine alte Stelle (24 Stunden) wiedergeben oder liegt das an der Mitarbeiterzahl? Falls er mir meine alte Stelle nach 2 Jahren wiedergeben muss, muss ich dann 3 Monate vorher (?) erneut schriftlich das ankündigen?
Lieben Gruß
von
Triene81
am 08.01.2014, 21:00
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber mich nach der Elternzeit wieder einstellen?
Hallo,
die Arbeiten während der Elternzeit Teilzeit, nach der Elternzeit lebt Ihr alter Vertrag wieder auf und Ihr Arbeitgeber muss in Ihre alte Arbeitsstelle wiedergeben. Oder eine vergleichbar.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2014
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber mich nach der Elternzeit wieder einstellen?
Sobald die EZ endet lebt der Vertrag von vor der EZ wieder auf.
Da musst Du nichts ankündigen und Dein AG muss Dich auch zu den selben Konditionen wieder beschäftigen. Der Vertrag von vor der EZ ruht nur während der EZ.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.01.2014, 08:44