Liebe Frau Bader,
ich möchte nach der Geburt meines 2. Kindes Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen. Mein erstes Kind wurde im November 2013 geboren und ich habe das dritte Elternzeitjahr bisher nicht genommen. Ist es sinnvoller zunächst Elternzeit und Elterngeld für Kind 2 zu beantragen und die restliche Elternzeit für Kind 1 auf nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen, oder kann ich das Elterngeld für Kind 2 auch beziehen, wenn ich zunächst das dritte Jahr Elternzeit für Kind 1 beantrage und daran anschließend Elternzeit für Kind 2?
Vielen Dank!
von
Tanzmaus_M
am 28.08.2015, 14:26
Antwort auf:
Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?
Hallo,
im Gesetz steht es nicht deutlich.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Deshalb würde ich lieber EZ für das 2. Kind nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?
Na du verschenkst das Mutterschaftsgeld wenn du EZ1 nicht abbrichst zum neuen Mutterschutz. Nur dann wenn du die EZ1 beendest, gibt es auch das volle Mutterschaftsgeld. Wenn Du darauf verzichten kannst und willst....
Sinnvoller wäre es halt die EZ1 zum neuen Mutterschutz von Kind2 zu beenden, und beim AG um die Übertragung der restlichen EZ zu bitten. Dann gehst Du in EZ2 für das 2te Kind, halt bis zu 3 Jahre und hängst dann - wenn der AG zugestimmt hat, das Jahr EZ von Kind1 hinten dran.
Beendest du die EZ1 nicht, laufen halt EZ1 und EZ2 zusammen. Verschenkst also das Jahr und zusätzlich das Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv - 28.08.2015, 16:44
Antwort auf:
Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?
Liebe Danyshop,
vielen Dank für Deine Anwort. Das wusste ich bereits und ich werde deshalb meine Elternzeit im November auch nicht um das dritte Jahr verlängern, sodass ich zum Beginn des Mutterschutzes keine Elternzeit haben werde. Meine Frage war: Ob es gleichgülig ist für welches Kind (1 oder 2) ich in Elternzeit bin um Elterngeld zu bekommen, oder ob ich Elternzeit für Kind 2 nehmen muss um Elterngeld für Kind 2 zu bekommen.
von
Tanzmaus_M
am 31.08.2015, 11:14
Antwort auf:
Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?
Dann verstehe ich es noch weniger.
Wenn Du eh EZ1 nicht um das 3te Jahr verlängern willst, dann endet diese doch. Dann stellt sich die Frage doch gar nicht ob Du für Kind1 oder für Kind2 nimmst.
Wäre ja nur relevant, wenn du EZ1 verlängern würdest - was ich eben nicht machen würde schon wegen Mutterschaftsgeld. Und weil das Jahr dann verschenkt ist, mindestens aber die zeit welche Du im Mutterschutz von Kind2 bist.
Mitglied inaktiv - 31.08.2015, 17:29