Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?

Liebe Frau Bader, ich möchte nach der Geburt meines 2. Kindes Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen. Mein erstes Kind wurde im November 2013 geboren und ich habe das dritte Elternzeitjahr bisher nicht genommen. Ist es sinnvoller zunächst Elternzeit und Elterngeld für Kind 2 zu beantragen und die restliche Elternzeit für Kind 1 auf nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen, oder kann ich das Elterngeld für Kind 2 auch beziehen, wenn ich zunächst das dritte Jahr Elternzeit für Kind 1 beantrage und daran anschließend Elternzeit für Kind 2? Vielen Dank!

von Tanzmaus_M am 28.08.2015, 14:26



Antwort auf: Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?

Hallo, im Gesetz steht es nicht deutlich. Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Deshalb würde ich lieber EZ für das 2. Kind nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2015



Antwort auf: Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?

Na du verschenkst das Mutterschaftsgeld wenn du EZ1 nicht abbrichst zum neuen Mutterschutz. Nur dann wenn du die EZ1 beendest, gibt es auch das volle Mutterschaftsgeld. Wenn Du darauf verzichten kannst und willst.... Sinnvoller wäre es halt die EZ1 zum neuen Mutterschutz von Kind2 zu beenden, und beim AG um die Übertragung der restlichen EZ zu bitten. Dann gehst Du in EZ2 für das 2te Kind, halt bis zu 3 Jahre und hängst dann - wenn der AG zugestimmt hat, das Jahr EZ von Kind1 hinten dran. Beendest du die EZ1 nicht, laufen halt EZ1 und EZ2 zusammen. Verschenkst also das Jahr und zusätzlich das Mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 28.08.2015, 16:44



Antwort auf: Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?

Liebe Danyshop, vielen Dank für Deine Anwort. Das wusste ich bereits und ich werde deshalb meine Elternzeit im November auch nicht um das dritte Jahr verlängern, sodass ich zum Beginn des Mutterschutzes keine Elternzeit haben werde. Meine Frage war: Ob es gleichgülig ist für welches Kind (1 oder 2) ich in Elternzeit bin um Elterngeld zu bekommen, oder ob ich Elternzeit für Kind 2 nehmen muss um Elterngeld für Kind 2 zu bekommen.

von Tanzmaus_M am 31.08.2015, 11:14



Antwort auf: Muss man Elternzeit für das Kind nehmen, für das man Elterngeld beziehen möchte?

Dann verstehe ich es noch weniger. Wenn Du eh EZ1 nicht um das 3te Jahr verlängern willst, dann endet diese doch. Dann stellt sich die Frage doch gar nicht ob Du für Kind1 oder für Kind2 nimmst. Wäre ja nur relevant, wenn du EZ1 verlängern würdest - was ich eben nicht machen würde schon wegen Mutterschaftsgeld. Und weil das Jahr dann verschenkt ist, mindestens aber die zeit welche Du im Mutterschutz von Kind2 bist.

Mitglied inaktiv - 31.08.2015, 17:29



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Liebe Frau Bader, ich erwarte im Januar mein erstes Kind im Rahmen des Co-Parenting-Modells. Mir stellen sich in dem Zusammenhang einige Fragen in Bezug auf meine zukünftige finanzielle Situation. Hier einige Fakten, damit Sie meine Situation besser einschätzen können: - mit dem Papa des Kindes bin ich nicht zusammen und wir wohnen nicht z...


Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se...


Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

Hallo Ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn geboren am 05.10.22 - 2 Jahre Elternzeit- Basiselterngeld (also 1 Jahr Elterngeld) - Elterngeld läuft Oktober/November 2023 aus. Erneute Schwangerschaft - Geburtstermin Juni 2024. Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Da ich ja dann eine Lücke von 7 Monaten habe, wo ich kein Elterngeld mehr bekom...


Selbstständig - Teilzeit in Elternzeit - Kinderwunsch - Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


Elterngeld in Elternzeit

Guten Tag, ich hätte eine Frage auf die man recht schwierig im Internet eine genaue Antwort findet und hoffe Sie können mir helfen.  Ich habe 3 Jahre Elternzeit, Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Wir planen (wenn natürlich möglich) im dritten Jahr ein weiteres Kind mit Geburt in der Elternzeit (die ich aber dann vorzeitig beende zwecks Mutter...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...