Ich möchte nach 2,5 Jahren Elternzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat einen neuen Arbeitsvertrag (nun Teilzeit) entworfen, indem die neuen Arbeitszeiten- und Bedingungen stehen. Auf den Verzicht einer Probezeit wird hingewiesen und dass die Beschäftigung nach der Elternzeit beginnt. Allerdings steht kein Hinweis darauf, dass es eine Wiedereinstellung ist sowie mein eigentlicher Firmeneintritt im Jahre 2001 ist nicht vermerkt. Müssen solche Daten in einem neu erstellten Vertrag stehen, damit ich bei eventueller späterer Entlassung Ansprüche voll geltend machen kann?
von charlie76 am 08.07.2013, 13:52