Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich haben uns 08/2015 einvernehmlich getrennt. Da wir in dem Haus seiner Oma wohnten, bin ich ausgezogen (Luftlinie 500m). Wir haben also seit Dezember 2015 das Wechselmodell, weil mein Mann es so wollte und das Jugendamt das als ganz tolle Idee empfand. Ich wollte eigentlich nach unserer Trennung wieder in meine alte Heimat ziehen (45 km entfernt, aber relativ schlecht zu erreichen, da keine direkte Autobahnanbindung). Mein Mann will das nicht und meinte ich wollte ihm seinen Sohn wegnehmen. Was auf keinen Fall so ist!!!! Er braucht Vater und Mutter. Auch ein mehr als normales Umgangsrecht wehrte er ab.
Da ich mich aber in meiner neuen Wohnung und auch in der Stadt überhaupt nicht wohl fühle möchte ich nun doch wieder in die Heimat...
Meine Frage ist jetzt: Was kann ich tun? Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage? Wie wären meine Aussichten auf ERfolg?
Ich hoffe Sie können mir einige Tipps geben...
von
Sändy
am 05.01.2016, 19:03
Antwort auf:
Muss ich mit dem Wechselmodell leben?
Hallo,
Sie haben sich ja nun gütlich auf das Wechselmodell geeinigt. Auch das Jugendamt ist dafür. Es wäre also zunächst einmal zu klären, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. das muss nicht unbedingt bei ihnen sein, der Schuss kann also auch gewaltig nach hinten losgehen.Außerdem wird der Vater sicherlich nicht einem Umzug zustimmen. Fragen Sie ihn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Muss ich mit dem Wechselmodell leben?
Schlecht.
Das Jugendamt wird bei Gericht immer gefragt und die finden das gut.
Es wird bereits gelebt. Den Umgang so zu erhalten geht nicht.
Wenn der Vater Wechselmodell realisieren kann, dann würde er das Kind im Ernstfall auch ganz nehmen können schätze ich.
Deine Familie ist Dir wichtig, die Famile des Kindes sind in erster Linie Du und der Vater.
45km sind ja nicht aus der Welt, so dass Du regelmäßig da sein kannst.
Für das Kind ist so eine Entfernung alleine unüberbrückbar. 500 Meter recht schnell schon.
Je nach Alter ist es bereits sozial integriert, der Vater kann es vom Kindergarten holen, mal fix einspringen, ist fußläifig zu erreichen, kann am Schulleben teilnehmen.
Anscheinend will sich der Vater kümmern und Teil des Lebens sein, wie würdest Du es finden wenn das Kind bei ihm wäre und er mal eben 45km umziehen möchte ?
Nicht bös gemeint, aber das Gericht schaut ausschließlich auf die Bedürfnisse des Kindes.
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2016, 21:17