Muss man mit Einbußen beim Mutterschaftsgeld rechnen, wenn der befristete Vollzeit-Arbeitsvertrag, der 9 Tage vor dem Mutterschutz endet, nur als Halbtags-Arbeitsvertrag verlängert wird, da man nach der Geburt nur mit 50 % Wiedereinsteigen möchte. Und wenn ja mit welchen Einbußen ist zu rechnen? Ohne die Schwangerschaft hätte sich die Stelle wieder in Vollzeit verlängert.
Danke
B. Schulze
von
Schulze_B
am 11.01.2013, 11:00
Antwort auf:
Muss ich mit Einbußen beim Mutterschaftgeld rechnen, wenn nur Teilzeit arbeite.
Hallo,
das MG wird sich verringern
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2013
Antwort auf:
Muss ich mit Einbußen beim Mutterschaftgeld rechnen, wenn nur Teilzeit arbeite.
Wenn Du nachweisen kannst dass sie in Vollzeit verlängert werden würde, dann kannst Du dagegen vorgehen.
Das Mutterschaftsgeld wird sich durch 9 Tage nur minimal verringern.
Wenn Du danach eh nur Teilzeit arbeiten willst, dann würde ich es auf sich beruhen lassen.
Andere Arbeitgeber hätten die Verlängerung ganz verweigert, von daher hast Du schon Glück finde ich.
Alles Gute
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2013, 11:23