Muß ich mich nach Ende Elternzeit arbeitslos melden??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muß ich mich nach Ende Elternzeit arbeitslos melden??

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 22.10.2014. Ich arbeite schon seit 2 Jahren als Minijobberin bei meiner alten Firma weiter. Mit meinem Chef hatte ich (auf meinen ausdrücklichen Wunsch!!) vereinbart, dass ich noch bis Ende des Jahres als Minijobberin weiter dort beschäftigt bin und ab Januar wohl halbtags wieder dort zu arbeiten anfange. Ich habe auch schon veranlaßt, dass ich ab Ende der Elternzeit bei meinem Ehemann familienmitversichert werde. Nun meine Frage, muß ich mich wegen den zwei Monaten zwischen Ende Elternzeit und Anfang Teilzeitarbeit im Arbeitsamt bzw. bei der Sozialversicherung melden oder kann ich das einfach so weiterlaufen lassen. Ich wollte nur der Form halber nachfragen, nicht dass ich irgendwelche Formvorschriften mißachte.... so gesehen bin ich ja nicht gekündigt....die zwei Monate Übergangszeit wollte ich als Auszeit für mich....ich möchte dafür nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und verzichte auch auf das Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, Sandra

von Mummel1979 am 13.10.2014, 17:51



Antwort auf: Muß ich mich nach Ende Elternzeit arbeitslos melden??

Hallo, doch, ich würde mich da melden - schon wegen dem lückenlosen Rentenversicherungslauf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2014



Antwort auf: Muß ich mich nach Ende Elternzeit arbeitslos melden??

Nö. Da musst Du nix machen, willst von denen ja auch nix. Alles gut.

von Sternenschnuppe am 13.10.2014, 22:05



Antwort auf: Muß ich mich nach Ende Elternzeit arbeitslos melden??

Hallo Frau Bader, danke für die Info....dann werde ich das gleich morgen veranlassen. Sicher ist sicher. :-) Liebe Grüße, Sandra

von Mummel1979 am 16.10.2014, 18:07



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