Muss ich meine Auslandstätigkeit angeben bei ständigem Wohnsitz in Deutschland?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich meine Auslandstätigkeit angeben bei ständigem Wohnsitz in Deutschland?

Guten Tag, Beim ausfüllen des Kindergeldantrags stolperte ich über die Frage nach einer Tätigkeit im Ausland in den letzten 5 Jahren. Mein Mann und ich haben vor 3 Jahren für etwa ein halbes Jahr in Kanada im Rahmen eines Work & Travel Visums ( für junge Arbeitnehmer auf 1 Jahr befristete Arbeitserlaubnis) gearbeitet. Dabei waren wir weiterhin in Deutschland gemeldet. Inwiefern wirkt sich das auf unseren Anspruch auf Kindergeld aus? Müssen wir das abgeben oder geht es nur um Auslandstätigkeiten von Soldaten, Entwicklungshelfern usw? Vielen Dank für ihre Zeit und kurze Antwort!

von Thairia am 13.04.2015, 14:44



Antwort auf: Muss ich meine Auslandstätigkeit angeben bei ständigem Wohnsitz in Deutschland?

Hallo, entscheidend ist, wo Sie sich tatsächlich aufgehalten haben, nicht, wo Sie gemeldet waren. Wenn Sie da tatsächlich KG bezogen haben, ist das falsch gelaufen Liebe Grüße NB

von Nici am 14.04.2015, 11:11



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