Guten Tag, Beim ausfüllen des Kindergeldantrags stolperte ich über die Frage nach einer Tätigkeit im Ausland in den letzten 5 Jahren. Mein Mann und ich haben vor 3 Jahren für etwa ein halbes Jahr in Kanada im Rahmen eines Work & Travel Visums ( für junge Arbeitnehmer auf 1 Jahr befristete Arbeitserlaubnis) gearbeitet. Dabei waren wir weiterhin in Deutschland gemeldet. Inwiefern wirkt sich das auf unseren Anspruch auf Kindergeld aus? Müssen wir das abgeben oder geht es nur um Auslandstätigkeiten von Soldaten, Entwicklungshelfern usw? Vielen Dank für ihre Zeit und kurze Antwort!
von Thairia am 13.04.2015, 14:44