Hallo frau Bader, und zwar ich habe im oktober 2012 meine ausbildung angefangen bei einer Tankstelle im november hab ich ein beschädigungs verbot bekommen weil ich schwanger war habe mein sohn im juni 2014 entbunden bin danch 8 wochen in mutterschutz gegangen und danach wollte ich eigentlich zwei jahre elternzeit nehmen sprich a 150 € im monat. So ich beziehe seit anfang der Elternzeit hv lebe vom vater wohn mässig getrennt. unterhalt zahlt er nicht da er sein sohn regelmäsig hat und auch erzieht ... Jetzt folgendes ich hab ca 910 alg 184 kindergeld für mein sohn und die 150 € Elterngeld bis jetzt. Jetzt kann ich im august eine neue lehrstelle anfangen die chance möchte ich gern nutzen da ich bessere zeiten habe. Möchte meine Elternzeit abrechen da ich im neuen berieb bin als ich heute bei der elterngeldstelle war und die so dort sagte sagte man mir das ich das jahr was mir noch zu steht an das arbeitsamt zurückzahlen muss weil man mir 78 € freibetrag gegeben hat von den 150 € aber ich verstehe es nicht warum ich das da zurück zahlen muss stimmt das dürfen die das es steht mir ja zu mfg bitte um schnelle antwort
von beccy22 am 03.07.2014, 19:16