Hallo. Ich habe folgende Frage: ich bin noch in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld mehr. Seit ein paar Monaten arbeite ich auf 450 Euro Basis- allerdings nicht bei meinem vorherigen Arbeitgeber. Ich würde gerne aufstocken und weiss auch, dass ich bis zu 30 Wochenstunden arbeiten darf. Mein bisheriger Arbeitgeber meint aber, dass ich bei ihm kündigen muss, wenn ich woanders mehr als 450 Euro verdiene, da ich dann ja auf "Lohnsteuerkarte" arbeiten muss und meine Steuerklasse bisher noch von ihm "belegt" sei. Ist es richtig, dass ich also nicht bei einem anderen Arbeitgeber mehr als 450 Euro verdienen darf ohne mein eigentliches Arbeitsverhältnis zu kündigen??
von
Kleine Prinzessin 2012
am 06.11.2013, 14:29
Antwort auf:
Muss ich kündigen,wenn ich während der Elternzeit woanders arbeiten will?
Hallo,
nein, Sie können mit Zustimmung vom Ag in der EZ woanders arbeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2013
Antwort auf:
Muss ich kündigen,wenn ich während der Elternzeit woanders arbeiten will?
Nein, Du musst da nicht kündigen. Grundsätzlich kann Dein AG eine Tätigkeit bei einem anderen AG ablehnen, aber nicht den Umfang bestimmen.
'Zur Not' müsstest Du halt mit Steuerklasse 6 beim nicht EZ AG arbeiten - aber ich denke auch dass ist nicht wirklich nötig. Letztlich aber egal, man hat dann halt nur vorab weniger Netto, bekommst dafür mit der Steuererklärung mehr wieder erstattet.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.11.2013, 14:48