Guten Tag Frau Bader, folgende Fragen beschäftigen mich. Zunächst endet meine Elternzeit und ich habe eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber getroffen, dass ich meine Stunden von 40 auf 25 reduzieren kann. Dies hat einen Filialwechsel zur Folge und ich soll einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Dabei handelt es sich um einen Jahresvertrag, wobei ich zuvor einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte/ immernoch habe. Muss ich in diesen neuen Vertrag einwilligen, oder basiert meine Weiterbeschäftigung grundsätzlich auf dem bestehenden Vertrag. Und, muss ich in den Schichtdienst (Früh- bzw. Spätschicht) einwilligen, oder habe ich da gesonderte Rechte mit Kind? Denn, wenn ich Spätschicht habe, was 2 bis 3 mal in der Woche zutreffen soll, so sehe ich mein Kind an besagten Tagen mehr als 12 Stunden nicht... Vorerst vielen Dank.
von LenaMarie12 am 30.06.2013, 21:45