Hallo Frau Bader,
das KInd ist 3 Jahre alt und lebt bei mir. Es besteht gemeinsames Sorgerecht mit dem KIndsvater.
Es besteht regelmäßiger stundenweiser Umgang, ansonsten ist unser Verhältnis sehr schwierig.
Muss ich gemeinsame Arztbesuche mit dem Kindsvater tolerieren? Ich informiere ihn über alles was ansteht, er kann auch die Versichertenkarte haben und selber mit dem Kind zum Arzt, alles kein Problem. Aber bei gemeinsamen Besuchen komme ich an meine Grenze, weil ich durch meine eigene Anspannung dann nicht ruhig auf das Kind einwirken kann.
Im konkreten Fall geht es um eine notwendige Zahnarztbehandlung mit Lachgasbetäubung, für die der KIndsvater seine Unterschrift nur geben will, wenn er mitkommt.
Meine Bitte dies dann einfach selber mit dem KInd wahrzunehmen lehnt er ab. Er selber war seit 20 Jahren nicht mehr beim Zahnarzt wegen Zahnarztangst, er ist ein hochgradig nervöser Mensch.
Kind hat auch Angst vor der Behandlung, mit dem Mann dabei schaffe ich es einfach nicht.
Daher meine Frage, wie sieht es rechtlich aus?
von
Taya
am 01.11.2017, 21:37
Antwort auf:
Muss ich gemeinsame Arztbesuche absolvieren bei gemeinsamen Sorgerecht?
Hallo,
er muss nicht mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2017
Antwort auf:
Muss ich gemeinsame Arztbesuche absolvieren bei gemeinsamen Sorgerecht?
Nein. Wenn immer beide Erziehungsberechtigten dabei sein müssten, wären die Wartezimmer viel voller. Ich gehe auch immer ohne KV, weil er da selber ängstlich ist.
von
Pamo
am 02.11.2017, 06:20
Antwort auf:
Muss ich gemeinsame Arztbesuche absolvieren bei gemeinsamen Sorgerecht?
Huhu,
natürlich muss er nicht mit. Aber darf er mit, wenn die Mutter das nicht will?
Mir scheint ganz laienhaft, durch die Notwendigkeit der Unterschrift hat er da schon ein Druckmittel. Andererseits hat die Mutter natürlich auch ein Druckmittel, wenn sie sagt, dann geht sie einfach nicht mit.
Vielleicht könnte man die Unterschrift des Vaters gerichtlich ersetzen lassen, aber ist das sinnvoll?
Das gerichtlich durchzuspielen ist schon wegen der Verzögerung kaum im Interesse des Kindes. Vielleicht hilft ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt oder vorab beim Zahnarzt?
Oder man kann nochmal mit dem Zahnarzt sprechen, ob es vielleicht doch ohne Lachgas-Betäubung ginge? Ich geh mal davon aus, dass der Vater bei "normaler" Behandlung nicht so besorgt wäre, dass er unbedingt mit will?
Oder geht ein Kompromiss, dass der Vater zum Aufwachen dazukommt, aber beim Einschlafen nicht direkt dabei ist?
Alles Gute!
von
zweizwerge
am 03.11.2017, 18:00