Hallo Frau Bader, wir erwarten im Februar unseren Nachwuchs, nun hab ich soweit alles an Papierkram ausgefüllt bereits daheim liegen, nur wir sind gerade über etwas gestolpert und zwar nimmt mein Partner auch Elternzeit und hat auch neber seinem Hauptberuf ein Kleinunternehmen gemeldet, was zwar nicht viel Umsatz letztes Jahr erzielt hat, nun ist die Frage MÜSSEN wir das bei der Berechnung angeben oder können wir das außen vorlassen und dies nicht angeben. Den das würde den Eltenrgeldantrag komplizieren. VG Jenny
Mitglied inaktiv - 22.01.2013, 17:52