Sehr geehrte Frau Bader, in diesem Jahr habe ich 2 Monate Elternzeit genommen, bin aber inzwischen wieder wie vor der Elternzeit Vollzeit arbeiten. Da ich noch einige Resturlaubstage habe, würde ich gerne wissen, ob mir mein Arbeitgeber vorschreiben kann, diese noch im gleichen Jahr zu nehmen. Darf ich als Arbeitnehmer entscheiden, ob ich den Resturlaub im selben oder im nächsten Jahr nehmen möchte? § 17 BEEG finde ich hier nicht eindeutig. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG, Marian Herrmann
von Urs2000 am 27.10.2013, 20:03