Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?

Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde am 06.5.2010 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese wird am 05.05.2013 ablaufen. Falls ich bis dahin nicht schwanger werde, werde ich danach nur in Teilzeit arbeiten können. Vor der Geburt habe ich aber in Vollzeit gearbeitet. Was passiert, wenn ich wieder schwanger werde u. ich mich am 06.05.2013 im Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem Errechneten Termin?) befinden würde? Müsste ich trotzdem meinen Grundvertrag davor schon ändern? Danke für die Info im Voraus Mit freundlichen Grüssen

von kernhsil am 07.05.2012, 09:13



Antwort auf: Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?

Hallo, dass kommt darauf an, was mit dem AG vereinbart ist, Wenn Sie die TZ schon vereinbart haben, bekommen Sie nur den TZ-Lohn Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2012