Muss ich dem Kindsvater Auskunft darüber geben, wohin die Mutter-Kind-Kur geht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich dem Kindsvater Auskunft darüber geben, wohin die Mutter-Kind-Kur geht?

Sehr geehrte Frau Bader, ich fahre im August für drei Wochen mit meiner Tochter (7) zur Mutter-Kind-Kur. Der Kindsvater hat nun schon mehrmals nachgefragt wohin die Kur geht, weil er seine Tochter in dieser Zeit gern besuchen möchte. Er pocht darauf, weil die Kur in Zeiten seines Umgangs fällt. Sollte ich ihm diese Auskunft nicht erteilen, wird er dafür sorgen, dass meine Tochter nicht mitfährt, da sie nur das "Begleitkind" ist. Meine Frage ist nun, ob ich ihm mitteilen muss, wohin die Kur geht und ob er tatsächlich verhindern kann, dass meine Tochter mich begleitet? Mit freundlichen Grüßen Bellybutton

von bellybutton am 29.06.2017, 16:12



Antwort auf: Muss ich dem Kindsvater Auskunft darüber geben, wohin die Mutter-Kind-Kur geht?

Hallo, wenn er das gemeinsame Sorgerecht mit Ihnen ausübt, darf er das fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Muss ich dem Kindsvater Auskunft darüber geben, wohin die Mutter-Kind-Kur geht?

Natürlich darf er das wissen. Wenn sie nur Begleitkind ist könnte er sogar versuchen dass sie in der Zeit bei ihm ist. Welchen nachvollziehbaren Grund hast Du denn da so ein Geheimnis draus zu machen ?

von Sternenschnuppe am 29.06.2017, 16:22



Antwort auf: Muss ich dem Kindsvater Auskunft darüber geben, wohin die Mutter-Kind-Kur geht?

Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat darf er das natürlich wissen. Da hat er einen gesetzlichen Anspruch drauf und dürfte IMO sogar diese untersagen wenn keine medizinische Notwendigkeit für das Kind. Eine andere Frage ist die ob er sie dann in der Kureinrichtung besuchen darf. Oder ob man nicht evtl den Umgang nachholt bzw anders löst. Sollte er vor Gericht gehen - was er durchaus probieren könnte, müsstest Du zudem auch darstellen warum und weshalb der Vater nicht den Aufenthaltsort seines Kindes kennen darf. Den genau diese Auskunft verweigerst Du aktuell. Ob er dagegen das Gelände der Kureinrichtung betreten darf hängt IMO auch von der dortigen Besuchsregelung und "Hausordung" ab. Deshalb die Trennung dieser beiden Dinge.

Mitglied inaktiv - 29.06.2017, 17:48



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