Muss ich das Beschäftigungsverbot sofort antreten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich das Beschäftigungsverbot sofort antreten?

Hallo. Mein Fa hat mir ein individuelles BV ausgestellt. Ich hatte ihm gesagt das ich den Monat noch zu ende arbeiten will um meinem Arbeitgeber eine realistische Chance zu geben Ersatz für mich zu finden. Nun hat mein Fa aber in das schreiben "mit sofortiger Wirkung" geschrieben. Muss ich wirklich sofort gehen oder ist das wie mit den 6 Wochen vor Geburt das ih freiwillig arbeiten kann? Was passiert wenn ich meiner Chefin den Schein einfach erst ende des Monats gebe? Danke schonmal für antworten

von Butterflytear am 07.07.2016, 05:41



Antwort auf: Muss ich das Beschäftigungsverbot sofort antreten?

Hallo, entweder es gibt eine Gefahr von der Arbeitsstelle oder es gibt keine. Also sofort oder gar nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2016



Antwort auf: Muss ich das Beschäftigungsverbot sofort antreten?

Das Beschäftigungsverbot gilt ab Vorlage beim Arbeitgeber. Wenn du allerdings jetzt drei Wochen lang das BV zurückhältst, dann entsteht ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Wie willst du das jemandem erklären, dass du die ersten drei Wochen voll arbeiten kannst, ohne dein Kind zu gefährden, wenn doch auf dem Vordruck steht, dass bei Weiterbeschäftigung Leben und Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet wären? Wer soll das verstehen? Entweder du bist gefährdet, dann hat die FÄ das für sofort eingeschätzt, oder du bist nicht gefährdet, dann brauchst du gar kein BV. Weswegen hat die FÄ das BV ausgestellt?

Mitglied inaktiv - 07.07.2016, 08:57



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