hallo...muss nach einem jahr elternzeit wieder in meinen beruf zurück und möchte mich jetzt mal informieren... ich arbeite im verkauf.ladenöffnungszeiten von 8-22uhr...arbeitszeiten von 7-22.30.... ich möchte mir jetzt des kindes wegen keine vorteile verschaffen, ich weiß, dass ich die gleichen pflichten habe, wie vorher, aber es ist nunmal so, dass ich eine betreuung bis maximal 20:30uhr habe... würde es also gerade eben so schaffen, meinen knirps nach 20uhr abzuholen. es gibt bei uns schon eine mitarbeiterin, die nicht bis 22 uhr arbeiten muss...aus welchen gründen auch immer... ich möchte das nicht, weil sie es nicht muss, sondern weil es wirklich keine möglichkeit der betreuung gibt. jetzt hat man mir gesagt, wenn betriebliche belange nicht dagegen sprechen, dann muss der arbeitgeber mir dies genehmigen...oder ist das nur so, wenn ich weiterhin in elternzeit bleibe und trotzdem arbeite? also es sind mehr als genug arbeitskräfte da, die man von 20-22 uhr einsetzen kann und man ist auch nicht zwingend um diese zeit auf mich angewiesen. jetzt brauche ich echt rat, denn ich muss in 1,5 monaten bescheid geben, ob ich nun wieder komme oder nicht.... ich würde mich über informative antworten und rechtliche sachlagen sehr freuen.
von uschka am 10.11.2014, 11:52