Hallo,
ist es richtig, dass ich mir bei der Beantragung der Elternzeit im Klaren sein muss, ob ich ein oder zwei Jahre nutzen möchte und im Nachhinein nur das dritte dranhängen kann ?
Ich finde es sehr schwer beim ersten Kind, hier die "richtige" Entscheidung zu treffen... Ich bin mir noch nicht so sicher ob ich ein oder zwei Jahre nutzen möchte, was habe ich da für Möglichkeiten?
Vielen Dank für die Antwort!
von
susgar
am 22.01.2015, 21:27
Antwort auf:
Muss ich bei der Beantragung von Elternzeit wissen ob ich 1 oder 2 Jahre nehme?
Hallo,
ab 2015 kann man zwei Jahre flexibel gestalten und ohne Zustimmung vom AG zwei Jahre aufhaben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2015
Antwort auf:
Muss ich bei der Beantragung von Elternzeit wissen ob ich 1 oder 2 Jahre nehme?
Man muss sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen. Damit auch der AG planen kann. Nimmst Du ein Jahr und willst dann verlängern, kann er ablehnen.
Nimm zwei und schreibe rein, dass Du nach einem Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest und Dich 3 Monate eher meldest um Details abzusprechen.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2015, 08:02