Frage: Muss der Kv zahlen?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine uneheliche 9jährige Tochter,der kindsvater hat seit der Geburt noch nicht einmal Unterhalt gezahlt bzw zahlen können. Er ist seit ca 3 Jahren verheiratet und hat mit seiner Frau 2 eheliche Kinder, alle 4 Leben zusammen und seine Frau bezieht alg ||. Der Vater geht arbeiten und gibt nebenbei noch als Sanitäter Lehrgänge... Ich bekomme nur uhv...Kann ich beim ja irgendetwas erreichen dass der Vater zumindest anteilig für sein Kind etwas zahlt? Bis jetzt stand das ja auf seiner Seite..Ich fühle meine Tochter betrogen,denn in seinem Beruf hat er mehr als den selbstbehalt für sich.

von Martina Fe am 28.09.2017, 11:22



Antwort auf: Muss der Kv zahlen?

Hallo, das kann so nicht sein. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wenn die Gehälter alle Familienmitglieder addiert, sie können nur zusammen ergänzendes Hartz IV bekommen. In dem Fall ist bei ihm nichts zu holen. Am besten Sie gehen direkt zum Jugendamt und bitten darum, dass das für Sie ausgerechnet wird. Das Jugendamt richte dann eine Beistandschaft ein und schreibt auch den Vater an. Wenn Sie jedoch Unterhaltsvorschuss bekommen, hat das Jugendamt üblicherweise schon geprüft, inwieweit der Vater in der Lage ist, zu zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2017



Antwort auf: Muss der Kv zahlen?

Dann geh zum Jugendamt und beantrage eine Beistandschaft allerdings würde ich ihm im Vorfeld anschreiben,dass er Unterhalt zahlen soll ( an der Summe kannst du dich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren). Nimm das Schreiben mit und gib ihm allerdings Zeit (14 Tage) und dann ab zum Jugendamt. Wichtig ist auch,dass du einen Nachweis hast ,am besten Einschreiben evtl mit Rückschein.

von Surematu am 28.09.2017, 11:40



Antwort auf: Muss der Kv zahlen?

Wenn er mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern in einem Haushalt lebt, dann bezieht nicht die Frau ALG2, sondern die alle zusammen als Bedarfsgemeinschaft. Und wenn er so wenig verdient, daß er aufstocken muß, wird da nix zu holen sein. Bliebe die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit", aber die ist meiner persönlichen Erfahrung nach für'n Po, wenn man kein Geld für einen Killeranwalt hat. Das Jugendamt schert sich da einen feuchten Kehricht drum, und für die PKH reißt sich da auch kein Anwalt drum.

von Strudelteigteilchen am 28.09.2017, 14:40



Antwort auf: Muss der Kv zahlen?

Das kann nicht stimmen so ganz. Entweder bezieht er auch ALG2 oder gar keiner von beiden. Oder die haben beim Amt betrogen. Nur diese 3 Optionen gibt es. Alle, Mutter, Vater und Kinder werden automatisch als Bedarfsgemeinschaft angesehen wenn einer von diesen Personen ALG2 beantragt in einem gemeinsamen Haushalt. Selbst dann wenn einer oder mehrere oder gar alle arbeiten. Es müssen ALLE Einkünfte JEDER Person dieser Bedarfsgemeinschaft offen gelegt werden und dann wird geprüft ob das zur Deckung aller Personen reicht oder wenn nicht eben ALG2 bzw auch Sozialgeld wenn minderjährig gezahlt wird. Und in welcher Höhe. Das kann also sein das das Amt zB nur 50 € noch zahlt, weil der Rest eben einkommenstechnisch reicht. Ich würde mich auch ans JA wenden und die sollen auch beim beim Jobcenter nachfragen. Zumal der Vater evtl dort ja Unterhalt geltend macht.

Mitglied inaktiv - 28.09.2017, 17:23