Hallo, ich möchte für meine Tochter geborgen im Feb. 2017 Landeserziehungsgeld in Bayern beantragen. Muss ich beim Antrag die Unterhaltszahlung meines Ex-Mannes für meinen Erstgeborenen (im Okt. 2006) angeben? Bei dem Punkt: "Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG" Vielen Dank im Voraus
von MaiKat am 19.03.2018, 11:38