Schönen guten Abend,
eine Frage: ich möchte meine Elternzeit nach 1 J. um weitere 7 Monate verlängern. Mein AG hat den Antrag abgelehnt.
Nun habe ich gehört, dass der AG über die Verbindlichkeit der Elternzeit nach dem Mutterschutz in den ersten 2 J. informieren muss, sonst könne er eine Verlängerung nicht ablehne. Ist das richtig?
Herzlichen Dank!
von
ragnaontour
am 24.07.2016, 20:49
Antwort auf:
Muss der AG mich über die Verbindlichkeit der 2 J. Regelung informieren!
Hallo,
nein, muss er nicht.
Sie haben auch keinen Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2016
Antwort auf:
Muss der AG mich über die Verbindlichkeit der 2 J. Regelung informieren!
Nein, da muss man sich selbst informieren über seine Rechte.
Das steht auch in allen Broschüren über Elterngeld und Zeit.
Es bleibt Dir dann nur zu arbeiten oder selbst zu kündigen.
Frist : Drei Monate vor Ende der Elternzeit.
Wichtig ist dann die Krankenversicherung zu klären, die ist nach dem Elterngeld nur mit AG beitragsfrei.
Bist Du verheiratet ?
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2016, 20:52
Antwort auf:
Muss der AG mich über die Verbindlichkeit der 2 J. Regelung informieren!
Hallo,
nein, der Arbeitgeber muss nicht unterrichten. Darüber muss sich jeder selbst kümmern. Stichwort: EIGENVERANTWORTUNG - der Arbeitgeber ist ja nicht der Babysitter für den Arbeitnehmer.
Mitglied inaktiv - 24.07.2016, 21:11
Antwort auf:
Muss der AG mich über die Verbindlichkeit der 2 J. Regelung informieren!
@ Sternschnuppe
Ja, ich bin verheiratet. Warum ist das relevant?
von
ragnaontour
am 25.07.2016, 21:29
Antwort auf:
Muss der AG mich über die Verbindlichkeit der 2 J. Regelung informieren!
Weil Du ohne AG sonst Deine Krankenkasse selbst zahlen musst.
Wenn Dein Mann aber nicht privat versichert ist, dann kannst Du Dich kostenfrei bei ihm mitversichern. Familienversicherung.
Sofern Du halt nicht wieder arbeiten gehst und kündigst.
Daher meine Frage.
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2016, 07:23