Hallo Frau Bader, muss der AG meinen Antrag auf Elternzeitverlängerung nach dem 1. Jahr auf weitere 2 Jahre innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen sofern er dies vorhat? Ich habe gelesen, nach 4 Wochen sei der Antrag automatisch angenommen und wollte mich bei einer zweiten verlässlichen Quelle absichern, ob dies auch zutrifft. Mündlich haben wir und bereits geeinigt und ich habe mein Anliegen fristgerecht schriftlich mitgeteilt, jedoch habe ich bisher keine schriftliche Bestätigung erhalten und fürchte aufgrund personeller Änderungen nun, dass der AG ablehnen könnte (< 15 MA). Darf er das noch? Vielen Dank!!
von samysmama am 20.07.2014, 20:26