Muss das Elterngeld ab Geburtstermin beginnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss das Elterngeld ab Geburtstermin beginnen?

Hallo, ich bin freiberuflich und habe kein Anrecht auf Mutterschutzgeld. Da ich noch auf Rechnungseingänge meiner Kunden warte und das Baby nun wahrscheinlich früher kommt, befürchte ich, dass die Zahlungen nach der Geburt erst eingehen. Um sie nicht vom Elterngeld abgezogen zu bekommen, würde ich Elterngeld gerne erst ab dem zweiten oder dritten Lebensmonat beziehen. Ist das möglich, wenn auch mein Mann keines bezieht bis dahin? Ab dann würden wir die Elternzeit/geld untereinander aufteilen. Besten Dank, LL

von Louisaloewe am 03.06.2015, 09:19



Antwort auf: Muss das Elterngeld ab Geburtstermin beginnen?

Hallo, Sie können die 14 Mo. frei aufteilen u auch gleichzeitig EG bekommen. Sie können also auch erst im 4. Monate parallel beginnen.Wenn Sie 12 Mo. nehmen wollen geht das nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2015



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