Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage zum Kindes- und Trennungsunterhalt. Mein Ex hat aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen uns beiden in der Vergangenheit zuviel Unterhalt bezahlt. Es war ein Pauschalbetrag, von dem wir beide dachten, dass er niedrig für ihn, da er sehr gut verdient, aber ausreichend für mich und das gemeinsame Kind war. Erst jetzt, da ich einen Titel beantragt habe, kam heraus, dass er viel weniger zahlen muss, weil wir nicht verheiratet waren. Da ich von dem höheren Unterhalt viel gespart habe und bescheiden gelebt habe (weil er öfters bemerkte, dass er nicht wisse wie lange er noch arbeiten kann, und ich im Falle eines Falles nicht in Hartz4 enden wollte), wurde diese Mehrzahlung nicht verbraucht. Muss ich damit rechnen dieses Geld zurückzahlen zu müssen? Es liegt auf meinem Sparkonto und der neue Unterhalt liegt nur knapp über Hartz4. Wenn wir das zurückzahlen müssen, haben wir kaum mehr als das Existenzminimum. Leider sind mein Ex und ich jetzt zerstritten und können solche Fragen nicht einvernehmlich lösen. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 04.11.2015, 19:09