Guten Tag,
ich bin seit 06/12 bei meinem AG in ungekündigter Stellung tätig. seit 03/14 war ich bis 10/14 im Beschäftigungsverbot. Oktober 2014 kam mein 2. Kind zur Welt und mein AG bestätigte mir 2 Jahre EZ bis 12/16. Nun bin ich wieder schwanger mit dem geplanten Entbindungstermin für 1.11.16. Nun will ich die jetzige Elternzeit zum Tag des neuen Mutterschutzes beenden. (Rechnernisch September 2016) Muss ich dieses Beantragen oder reicht die Formulierung das ich die jetzige EZ zum Zeitpunkt XY Beende und ab dem Tag danach die Mutterschutzfrist beginnt. Würde nach der Geburt weitere 2 Jahre Erziehungszeit nehmen.
Mfg
von
Lottismama2014
am 05.04.2016, 14:57
Antwort auf:
Muss Ag zustimmen wenn ich EZ vorzeitig beende, da erneut schwanger
Hallo,
Sie können des dem AG mitteilen, er muss nicht zustimmen.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2016
Antwort auf:
Muss Ag zustimmen wenn ich EZ vorzeitig beende, da erneut schwanger
Du darfst zum Tag des Mutterschutzbeginnes die EZ ohne Zustimmung des AG beenden. In dem Schreiben nicht vergessen zu erwähnen, dass Du dir vorbehältst die verbliebene Zeit nach der EZ von Kind 3 zu nehmen. Und die EZ von Kind 3 am Besten auch gleich mit ankündigen, wenn Du das weißt (ansonsten reicht das ja auch nach der Geburt, da dann halt nicht vergessen ;)
Vor dem Mutterschutz darfst du halt nicht aus der EZ raus ohne Zustimmung - und schon gar nicht um dann vielleicht wieder ins BV zu gehen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 15:50