Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich schon etwas schlau gemacht und hoffe nun, dass sich meine Vermutung, die ich Ihnen wie folgt, schildere, bestätigt. Mein Sohn kam am 15.11.2014 zur Welt. Somit wäre mein Arbeitsbeginn nach 3 Jahren Elternzeit, der 15.11.2017. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 17.11.2017. So wie ich es verstanden habe, muss ich meinem AG nun mitteilen, dass ich meine Elternzeit verkürze und den Mutterschutz zum 06.10.2017 antrete. Dann müsste mir mein AG ja theoretisch den Zuschuss zahlen,oder? Eine Zustimmung zur Verkürzung brauchen ich demnach auch nicht,oder? Gibt es eine Frist für das Mitteilen der Verkürzung? Ich habe während der 3 Jahre nicht in Teilzeit gearbeitet. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Lisa Hainzlmaier
von vertagtenaechte am 11.04.2017, 13:47