Muss AG mir den Arbeitsgeberzuschuss im Mutterschutz in Elternzeit zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss AG mir den Arbeitsgeberzuschuss im Mutterschutz in Elternzeit zahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich schon etwas schlau gemacht und hoffe nun, dass sich meine Vermutung, die ich Ihnen wie folgt, schildere, bestätigt. Mein Sohn kam am 15.11.2014 zur Welt. Somit wäre mein Arbeitsbeginn nach 3 Jahren Elternzeit, der 15.11.2017. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 17.11.2017. So wie ich es verstanden habe, muss ich meinem AG nun mitteilen, dass ich meine Elternzeit verkürze und den Mutterschutz zum 06.10.2017 antrete. Dann müsste mir mein AG ja theoretisch den Zuschuss zahlen,oder? Eine Zustimmung zur Verkürzung brauchen ich demnach auch nicht,oder? Gibt es eine Frist für das Mitteilen der Verkürzung? Ich habe während der 3 Jahre nicht in Teilzeit gearbeitet. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Lisa Hainzlmaier

von vertagtenaechte am 11.04.2017, 13:47



Antwort auf: Muss AG mir den Arbeitsgeberzuschuss im Mutterschutz in Elternzeit zahlen?

Hallo, genau so ist es! Liebe Grùsse NB (Kinder, die am 17.11. geboren sind, sind ganz besonders fein..) :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2017



Antwort auf: Muss AG mir den Arbeitsgeberzuschuss im Mutterschutz in Elternzeit zahlen?

du beendest die aktuelle elternzeit schriftlich auf einen tag VOR beginn des neuen mutterschutzes mit attest auf dem der ET steht. den dir zurückgespielten rest der elternzeit kannst du später nehmen. lass dir vom AG bestätigen, dass der rest übertragen wird. im mutterschutz erhälst du dann anteilig urlaubsansprüche und erhälst den AG anteil und den KK zuschuss zum mutterschaftsgeld

von mellomania am 11.04.2017, 20:19



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