Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Mein Mann und ich, wir haben zwei gemeinsame Kinder (4 Jahre und 2 Monate). Er hat ein Kind aus erster Beziehung 14 Jahre alt. Er verdient 1850 Euro Netto. Ich habe kein Einkommen ausser den Mindessatz vom Elterngeld die 300,00 Euro. Müssen wir trotzdem noch den vollen Unterhalt zahlen??? wir leben alle von meinem Mann sein Kindesunterhalt. Wir bekommen keinerlei Unterstützung kein Wohngeld kein Kindergeldzuschlag nix.

von jousy85 am 03.03.2013, 17:19



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Hallo, alle drei Kinder werden gleichrangig behandelt. Sein Selbstbehalöt beträgt 1000 €. Das muss ein Kollege vor Ort ausrechnen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2013



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Wieviel zahltfer denn. Wurde der uh mak berechnet. Eurebkinder werden da mit eingerechnet. Ihnen steht auch uh zu auch wenn ihr zusammen lebt.

von CKEL0410 am 03.03.2013, 17:32



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

er zahlt 392 Euro

von jousy85 am 03.03.2013, 18:12



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Wenn man rein nach der dd tabelle geht müsste er knapp 360 eueo zahlen! Wer hat den uh berechnet ?

von CKEL0410 am 03.03.2013, 19:56



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Ich würde den uh nochmal prufen lassen ich glaube das es bei euch auf einen Mangel fall hinauslaufen wird. Da eure gemeinsemen kinder noch mit eingerechnet sind.

von CKEL0410 am 03.03.2013, 19:59



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Wird denke ich auch auf einen Mangelfall hinauslaufen. Wobei zu klären ist ob er noch einen Nebenjob aufnehmen kann um den Unterhalt zu leisten. Seine Unterhaltspflicht war ihm ja bekannt. ( P.S. Ich darf das sagen, wir haben uns wegen 2 Kindern meines Mannes gegen ein 3. bei uns entschieden, weil nicht finanzierbar, ohne dass die Großen weniger bekommen hätten )

von Sternenschnuppe am 03.03.2013, 20:09



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Da kommt es dann immer noch darauf an was er beruflich macht und er muss auch nich zeit für seine Kinder haben, bei einer vz wird dies meist nicht verlangt!

von CKEL0410 am 03.03.2013, 20:25



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Wurde bei uns damals, als er noch weniger verdiente trotz Vollzeit. Zum Glück ist er gehaltstechnisch nach oben gekrabbelt und so konnten wir uns dann ohne Nebenjob noch den Kleinen leisten :-)

von Sternenschnuppe am 03.03.2013, 20:38



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Tja so ist das mit den gebrauchten Männern ;-) Aber das weiss man ja vorher!

von CKEL0410 am 03.03.2013, 20:44



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Eben :-) Daher verstehe ich die Entrüstung dann auch nicht. Dennoch : Im übernächsten Leben keinen gebrauchten Mann wenn möglich, es ist schon schwer wenn man sieht wieviele Euronen da so weg gehen, und bis die Große zu uns zog durften wir sie ja nicht einmal sehen.

von Sternenschnuppe am 03.03.2013, 20:50



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Hinterher ist man immer schlauer....ist ja meist auch noch mit einer ordentliche Menge Stress verbunden. Aber wo die liebe hin fällt. ..

von CKEL0410 am 03.03.2013, 21:25



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

Hy Danke für die zahlreichen Antworten wird sich dennoch die Expertin auch dazu äussern???? Zu euren Fragen: Also ich glaube 1850 Euro netto ist nicht gerade wenig und mein Mann arbeitet auf VZ und auf Dreischichtsystem. Die Kindesmutter ist unter anderem gut betucht was aber nicht zur Debate steht ;) Wir haben auch sehr guten Kontakt. Und ja klar wussten wir das vorher, aber deswegen muss man doch nicht die eigenen Bedürfnisse herabsetzen wenn nun mal der Kinderwunsch da war. Jetzt erst haben wir mit der Familienplanung abgeschlossen. Mein Mann war gelernter Metzger aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen hat er sich selbst eine Umschulung finanziert und arbeitet in einer großen Firma wo er alt werden kann und bis zum Rentenalter sich nicht "Kaputt" arbeitet. Uns geht es daraum bisher können wir den Unterhalt zahlen aber es wird halt eng und wir sparen an uns erwachsen. Ich denke man kann es leichter haben vielleicht mit dem herabsetzen des KiUH. Das ist doch keine Schande oder?????

von jousy85 am 03.03.2013, 22:44



Antwort auf: Müssen wir noch den vollen Kindesunterhalt an erstes Kind zahlen???

nein das ist keine schande, deshalb sag ich ja, neu berechnen lassen, so wie es für mich aussieht hat er so oder so die ganze zeit einige euros zu viel gezahlt. euren kindern steht auch uh zu, also ab und neu brechnen lassen. wir haben auch noch ein kind bekommen obwohl mein mann noch zwei weitere aus erster ehe hat. da wollte das amt und die mutter auch gerne mehr uh, aber es belibt wie es ist, das unser kind ja auch unterhalten werden muss. und das mit dem nebenjob würde ich mal vergessen, bei schichtdienst kannste das eh vergessen, wir waren vor gericht und die gegenseite wollte auch das er einen nebejob macht,wurde von der richterin direkt abgelehnt. da er eh schon mehr arbeitet,einen körperlich anstrengenden job hat,langen fahrtweg hat und auch noch zeit mit der familie haben muss.

von CKEL0410 am 04.03.2013, 10:35



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