Frage:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Hallo Frau Bader,
bis Ende 2014 bin ich noch in Elternzeit meiner Tochter (geb. 12/2012). Wir planen im Frühjahr 2014 für das 2. Kind zu üben.
Wenn ich das richtig sehe würden dann im Falle einer Schwangerschaft die Monate der Erwerbstätigkeit vor der Geburt meiner 1. Tochter herangezogen bei der Berechnung des Elterngelds, richtig?
Nun habe ich folgende Fragen:
a) was wäre, wenn ich ab Januar 2014 eine kleine Stelle bei meinem AG annehmen würde (10 h wöchentlich), würde das als Einkommen auf das Elterngeld des zweiten angerechnet (anstatt den Monaten vor der 1. Geburt), das wäre ja weniger. Dann würde ich darauf nämlich verzichten.
b) was wäre, wenn das 2. Kind bspw. erst im Februar 2015 zur Welt käme d.h. nach meiner Elternzeit. Was würde dann angerechnet?
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort
von
happymum12
am 27.06.2013, 18:03
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2013
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Deine Informationen sind falsch.
Jeder Monat nach dem ersten Geburtstag des Kindes und ohne Einkommen zählt als Nullrunde beim Elterngeld.
Um das gleiche Elterngeld zu erzielen müsste das zweite Kind spätestens nach 13-15 Monaten geboren werden !
Oder aber Du nimmst sofort nach den ersten 12 Monaten Elterngeld Deinen alten Job wieder auf.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2013, 18:19
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Kannst Du mir erklären wieso 13-15 Monate? Das versteh ich nicht.
Wenn ich bis Dezember 13 Elterngeld beziehe und das zweite Kind bspw. vor Dezember 14 geboren wird, zählen doch die letzten zwölf Monate. Da ich da dann noch Elterngeld bezogen habe kann dies nicht angerechnet werden und die Zeit vor dem 1. Kind ist relevant, oder?
von
happymum12
am 27.06.2013, 18:46
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
In deinem Beispiel mit Geburtstag Kind 1 Ende Dez 2012 und Kind 2 Ende Dez 2014 zählen für das Elterngeld die Monate
Oktober 2013 bis Januar 2013 und 2 weitere Monate vom vor dem ersten Kind.
Denn nur Monate für die du Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hast, fallen raus und werden (einzeln) vorn dran gesetzt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.06.2013, 18:51
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Genau.
Willst Du etwa gleiches Elterngeld, dann müsstest Du spätestens diesen Monat schwanger werden.
Oder aber eben direkt nach dem Elterngeld wieder so wie vor Kind 1 arbeiten.
Wenn ihr 2014 erst anfangen wollt zu üben, dann sind da etliche Monate bei die ohne Arbeit als Nullrunde zählen.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2013, 19:06
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Dann macht Deine Frage Sinn, ist aber dennoch eine falsche Information.
Die Auszahlung der 2. Rate ist kein Bezugsmonat und wird nicht mit Monaten vor der Geburt ersetzt.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2013, 19:07
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Ne, hab nicht gesplittet, bekomme aber bis Dezember 13 ja Elterngeld da sie im Dezember 12 geboren ist.
Wenn ich dann also ab Januar 14 ein paar Stunden arbeite wird mir das aber dann angerechnet und wenn ich nicht auf 12 Monate komme falls ich gleich schwanger werde und im November ET habe wird mir für die Monate in denen ich noch Elterngeld bezogen habe (in dem Fall Oktober, November, Dezember 2013 ja nicht das Elterngeld angerechnet sondern in dem Fall drei Monate von vorher. Richtig?
Mädels, dankt euch! Man das ist echt kompliziert.
von
happymum12
am 27.06.2013, 19:21
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Ja, das ist richtig, aber nur diese Monate dann.
Alles andere was Du arbeitest ab Januar 2014 oder eben wenn Du nicht arbeitest 0€
Jeder Euro Einnahme erhöht also Dein Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2013, 19:25
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim zweiten Kind während der Elternzeit
Erhöht es um über den Mindestsatz von 300€ + 75€ Geschwisterbonus zu kommen.
Denn 3 Monate Gehalt und. 9 Nullrunden ergeben im Schnitt vermutlich keine 300€ oder ?
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2013, 19:26