Hallo Frau Bader,
ich hoffe auf eine schnelle, fundierte Antwort, da es sehr eilt!!!
Folgende Situation:
Ich bin seit 11.02.2011 3 Jahre in Elternzeit (also noch bis 10.02.2014).
Nun bin ich seit gut 4 Wochen erkrankt an einem Burnout und einer schweren Depression und auch damit in Behandlung. Meinen Arbeitsplatz möchte ich daher ab dem 11.02.2014 NICHT mehr antreten, möchte aber auch nicht selbst kündigen, da ich sonst eine 3-monatige Sperre beim AA bekommen würde.
Nun habe ich meinen Chef gestern drum gebeten, eine Lösung zu finden, mich zu kündigen zum Ende der Elternzeit, damit ich keine Sperre bekomme. Aber er möchte auch eine lupenreine Lösung.
Er macht das auch alles so mit, aber wir suchen noch nach einem juristisch korrekten Weg. Arbeiten möchte ich da keinen einzigen Tag mehr, da auch das Betriebsklima nicht gut ist.
In meinem Vertrag steht drin: 6 Wochen zum Ende eines Quartals Kündigungsfrist. Gesetzlich wär`s 1 Monat, da ich 4 Jahre dem Betrieb angehört habe.
Bitte nennen Sie mir solch "lupenreine" Verfahrensweisen, welche in Betracht kämen. Da wir uns unter Umständen sehr bald (noch diese Woche) einigen müssen, wäre ich über eine schnelle Antwort sehr sehr dankbar.
Für alle anderen, außer Fr. Bader, die hier antworten möchten: Bitte nur Sachen schreiben, welche auch wirklich juristisch sicher sind. Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten.
Ideen von mir wären: Aufhebungsvertrag; Änderungskündigung mit befristetem Arbeitsvertrag zum Ende der Elternzeit. Wobei letzteres das Beste wohl wäre?!?
Danke, LG Schweinchen8778
von
schweinchen8778
am 13.11.2013, 09:31
Antwort auf:
Möglichkeiten der Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
eine rechtsverbindliche Antwort kann und darf ich Ihnen hier leider nicht geben (Hinweise lesen).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2013
Antwort auf:
Möglichkeiten der Kündigung während der Elternzeit
Als ersten: RUB
Frau Bader wird hier wahrscheinlich gar nicht antworten, weil das Thema nicht wirklich etwas mit Rund ums Baby zu tun hat (außer dass Deine EZ endet)!
So, ich bin KEIN Jurist, dennoch sind die Angaben die ich hier mache korrekt:
Also warum Du nicht kündigen willst verstehe ich nicht, das wäre auch DER EINZIGE WEG wie Du zum Ende der EZ aus dem Vertrag raus kommst. Allein der Aufhebungsvertrag kommt dem gleich, allerdings ist das letztlich auch nichts anderes als eine Küdnigung im Einvernehmen beider Parteien bei der dann Kündigungsfristen etc. außer Acht gelassen werden können. Auch bei einem Aufhebungsvertrag käme es normalerweise zu einer Sperre durch die Agentur für Arbeit.
Du selber kannst INNERHALB der EZ mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen, ZUM EXAKTEN ENDE der EZ kannst Du mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen. Dein AG kann Dich ERST NACH der EZ kündigen, sprich am 1. Arbeitstag nach der EZ, und auch er hat dann die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten! Innerhalb der EZ genießen Eltern Kündigungsschutz!!!
Wenn Du ein Burnout hast, dann sollte Dich der behandelnde Arzt auch krankschreiben können.
Ob und was für eine Sperre Du bekommen würdest beim ALG ist so oder so fraglich, denn die Frage ist doch ob Du überhaupt Anspruch auf ALG hast, also ob Du arbeitstauglich bist, oder krank?!?!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.11.2013, 10:42
Antwort auf:
Möglichkeiten der Kündigung während der Elternzeit
Hallo wieso willst du die stelle kündigen? Erstmal kann dein Arzt dich ja wegen des burnouts krankschreiben. Du bekommst dein Gehalt und nach sechs wochen Krankengeld und bist weiterhin versichert. Dann kann man doch inner noch kündigen und sich in der zeit etwas neues suchen! Dein ag kann dich jetzt nicht kündigen. Du kannst selber kundigen. Riskierst aber eine sperre.
von
CKEL0410
am 13.11.2013, 12:16