Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

Guten Abend. Ich arbeite als Krankenschwester in der geschlossenen psychiatrischen Station. Wir haben wenig infektiöse Patienten und kaum mit Körpersekreten zu tun. Allerdings sind unsere Patienten oft wütend oder schlagen. Ich bin nun in der 6 SSW und mein AG weiß hiervon noch nichts. Muss ich diesen informieren, wenn ich den Mutterpass erhalte? Ich möchte kein BV und erstmal weiter auf der Station arbeiten. Kann ich dieses schriftlich gegenüber dem AG äußern, damit ich nicht Zwangsversetzt werde? Ich möchte nicht als Tresenkraft/ Aufnahme in einem unbekannten Team in der Tagesklinik arbeiten. Das wäre ein anderes Haus und keine Tätigkeit einer Krankenschwester. Eine Kolleginwäre schön mal auf das Muschu verzichten,aber der AG hat sich nicht darauf eingelassen und ein BV ausgesprochen. Ich bedanke mich. Lg fleur

von fleur.mangoo am 17.11.2016, 18:45



Antwort auf: Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

Hallo, Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren, es geschieht aber nichts, wenn Sie es nicht tun, insbesondere stellt dies keinen Kündigungsgrund dar. Wenn er aber die Information erhält, muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen, auch gegen Ihren Willen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2016



Antwort auf: Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

Du musst den Arbeitgeber nicht über deine Schwangerschaft informieren, es darf dann aber auch nicht auf anderen Wegen durchsickern, dass du schwanger bist. Sobald dein AG von deiner Schwangerschaft erfährt, ist er für dich verantwortlich und muss sich an die mutterschutzrechtlichen Vorgaben halten. Das würde bedeuten, er muss für deine Sicherheit sorgen. Wenn man die fremdgefährdenden Agressionen anderweitig unter Kontrolle bekäme, könntest du an der Stelle weiter eingesetzt bleiben. (Z.B. mit organisatorischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen) Du hast ansonsten kein Mitspracherecht und kannst nicht, auch nicht schriftlich auf den Schutz des MuSchG verzichten. Du kannst weder die Umsetzung noch das BV, sollte es denn nötig sein, verhindern. Du kannst lediglich zu deiner Unterstützung den Personalrat, Betriebsrat und Betriebsarzt befragen, und die Aufsichtsbehörde kontaktierten. Vielleicht findet sich eine praktikable Lösung, der die Aufsichtsbehörde zustimmen könnte. Letztere kann darüber entscheiden. Ich denke, dass die Umsetzung an eine Rezeption einer Tagesklinik einer Schwangeren schon für ein paar Monate zumutbar sein müßte, denn hier geht es in erster Linie um deinen Schutz.

Mitglied inaktiv - 17.11.2016, 19:00



Antwort auf: Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

BV muss er nur aussprechen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Gefährdungen auszuschließen. Eine Umsetzung wäre vorrangig. Das neue MuSchG § 9 schreibt explizit vor, erst Gefährdungsbeurteilung, dann Maßnahmen finden, dann Umsetzungsmöglichkeit suchen und nur wenn alles das nicht geht oder nicht ausreicht, als letzte Möglichkeit ein BV.

Mitglied inaktiv - 18.11.2016, 12:02



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