Mitteilung über Elternzeit beim Arbeitgeber - Anspruch auf Teilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilung über Elternzeit beim Arbeitgeber - Anspruch auf Teilzeit?

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir noch einmal weiterhelfen. Ich habe vor, nach der Geburt meines Kindes meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen möchte, aber vorhabe, nach einem Jahr wieder in Teilzeit zurückzukehren. Fragen hierzu: 1. Habe ich einen Anspruch darauf, nach einem Jahr in Teilzeit zurückzukehren, wenn man davon ausgeht, dass unser Betrieb ca. 60 Angestellte hat, und ich unbefristet Vollzeit angestellt war. Hinweis: Sie haben bereits als "Vertretung" für mich 2 Jahre befristet jemanden angestellt. Sind das schon betriebliche Gründe, die dagegen sprechen. Die neue Mitarbeiterin ist ausdrücklich NICHT als Schwangerschaftsvertretung, sondern als Trainee angestellt, übernimmt aber meine Aufgaben. 2. Muss ich jetzt schon meine gewünschte Teilzeit in Stunden definieren..oder lasse ich das noch offen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von sascha99 am 18.02.2016, 01:30



Antwort auf: Mitteilung über Elternzeit beim Arbeitgeber - Anspruch auf Teilzeit?

Hallo, 1. Nein, der AG muss dringende betriebl. Gründe nennen . zB die Tätigkeit ist TZ nicht zu stemmen 2. Noch offen - aber mit dem AG sprechen,d amit er planen kann Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2016



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