Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir noch einmal weiterhelfen. Ich habe vor, nach der Geburt meines Kindes meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen möchte, aber vorhabe, nach einem Jahr wieder in Teilzeit zurückzukehren. Fragen hierzu: 1. Habe ich einen Anspruch darauf, nach einem Jahr in Teilzeit zurückzukehren, wenn man davon ausgeht, dass unser Betrieb ca. 60 Angestellte hat, und ich unbefristet Vollzeit angestellt war. Hinweis: Sie haben bereits als "Vertretung" für mich 2 Jahre befristet jemanden angestellt. Sind das schon betriebliche Gründe, die dagegen sprechen. Die neue Mitarbeiterin ist ausdrücklich NICHT als Schwangerschaftsvertretung, sondern als Trainee angestellt, übernimmt aber meine Aufgaben. 2. Muss ich jetzt schon meine gewünschte Teilzeit in Stunden definieren..oder lasse ich das noch offen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von sascha99 am 18.02.2016, 01:30