Habe leider noch etwas nicht ganz verstanden. Ich habe die Woche einen Frauenarzttermin bzgl. Bestätigung der Frühschwangerschaft. Dann teile ich meinem AG meine SS mit und werde somit freigestellt, bis sich das mit dem Beschäftigungsverbot (BV) geklärt hat. In der letzten SS bekam ich auch ein BV. Wenn dem so ist, wann muss ich dann meinem anderen AG meine SS und mein BV mitteilen??? Meine EZ endet am 31.5.15 und ich werde am 1.6. dort im Kiga wieder in VZ anfangen zu arbeiten. Ich habe gehört, dass ich es dem anderen AG erst am Arbeitsbeginn 1.6.mitteilen darf, weil ich sonst kein Geld bzgl. BV erhalten würde. Weiß jetzt nicht, wie ich vorgehen soll. Und wie ich das bis dahin geheim halten kann. Wenn ich im jetzigen Kiga gehe, denkt sich eh jeder, dass ich schwanger bin und was ist, wenn es mein AG über Eltern erfährt? Bekomme ich dann Probleme? Verschweigen der SS?? Vielen Dank für Ihren Rat.
von Wirbelwinde123 am 22.03.2015, 11:25