Hallo zusammen,
ich habe meine Entfristung in der 5.SSW unterschrieben habe in 3 Wochen Urlaub bis ich zurück aus dem Urlaub bin werde ich in der 12. SSW sein.
Reicht das wenn ich es erst dann, nach meinem Urlaub den AG meine Schwangerschaft mitteile?
Oder ist man als AN verpflichtet in einer bestimmten SSW den AG über Schwangerschaft zu informieren?
von
Nasiii
am 18.06.2019, 21:33
Antwort auf:
Mitteilen Schwangerschaft
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2019
Antwort auf:
Mitteilen Schwangerschaft
Hallo,
verpflichtet bist Du gar nicht, oft wird bis zur 12. SSW gewartet. Auf besondere Schutzrechte kannst Du Dich halt erst berufen, wenn der AG davon weiß.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 18.06.2019, 21:42