Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund einer längeren Erkrankung, die bis in das Jahr 2017 reichte, habe ich noch 10 Tage Urlaub aus 2016. Im Anschluss an meine Erkrankung ist mir aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden, sodass ich die Urlaubstage bis zum Beginn der Elternzeit (3 Jahre beantragt) nicht mehr nehmen kann. Ich habe meinen Arbeitgeber schriftlich gebeten mir die verbliebenen 10 Urlaubstage und verbliebene Überstunden auszuzahlen - dieser lehnte dies jedoch ab und möchte nach dem Ende der Elternzeit verbliebene Ansprüche klären. Nun habe ich im Internet gelesen, dass krankheitsbedingte Urlaubsansprüche nach 15 Monaten verfallen. Wie verhält sich das genau in meinem speziellen Fall? Kann ich darauf bestehen, dass meine Urlaubstage aus 2016 sowie Überstunden ausgezahlt werden oder kann eine Mitnahme bis 2020 von meinem AG rechtmäßig eingefordert werden? Ich habe Sorge, dass meine verbliebenen Urlaubstage innerhalb der Elternzeit dann einfach verfallen. Lieben Dank und Gruß.
von Mellechen am 01.04.2017, 15:34