Hallo, ich beziehe Mischeinkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit in etwa gleicher Höhe. Offizielle Broschüren des Bundes haben hierzu verschiedene Aussagen. Bei der einen wird von dem Nebengewerbe Sozialversicherungen abgezogen, obwohl keine Versicherungspflicht besteht, mit der Begründung, das sich alles einheitlich am Hauptberuf orientiert. Bei der anderen Broschüre werden keine Sozialversicherungen abgezogen, da ja keine Pflicht besteht. Was trifft zu?
von Sarase am 27.06.2014, 11:15