Mischeinkünfte mit Sozialversicherungsabzug bei Nebengewerbe?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mischeinkünfte mit Sozialversicherungsabzug bei Nebengewerbe?

Hallo, ich beziehe Mischeinkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit in etwa gleicher Höhe. Offizielle Broschüren des Bundes haben hierzu verschiedene Aussagen. Bei der einen wird von dem Nebengewerbe Sozialversicherungen abgezogen, obwohl keine Versicherungspflicht besteht, mit der Begründung, das sich alles einheitlich am Hauptberuf orientiert. Bei der anderen Broschüre werden keine Sozialversicherungen abgezogen, da ja keine Pflicht besteht. Was trifft zu?

von Sarase am 27.06.2014, 11:15



Antwort auf: Mischeinkünfte mit Sozialversicherungsabzug bei Nebengewerbe?

Hallo, das mag daran liegen, dass sich die rechtlichen Verhältnisse zum Anfang 2013 geändert haben. Können Sie ganz ausführlich nachlesen hier: http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/121227wesentlicheaenderungen.pdf Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



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