Guten Abend Frau Bader,
ich bin im 5. Monat schwanger und arbeite Vollzeit in der Gastronomie.
Hierbei fielen durch Leerläufe im Betrieb, Minusstunden an.
Diese soll ich nun nach vertraglich geregelter 32 Std Woche, jeweils Samstags abarbeiten, so dass ich eine 6 Tage Woche habe.
Dies wurde nie vertraglich festgehalten, mir nur mündlich mitgeteilt.
Ist dies erlaubt ? Vielen Dank im vorraus,
see1982
von
see1982
am 20.05.2017, 18:26
Antwort auf:
Minusstunden in der Schwangerschaft abbauen ? Gastronomie
Hallo,
ja, wenn im Vertrag Samstagsarbeit geregelt ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2017
Antwort auf:
Minusstunden in der Schwangerschaft abbauen ? Gastronomie
Wenn du im Arbeitsvertrag den Samstag nicht als freien Tag vereinbart hast, ist das im Rahmen des MuSchG zulässig, wenn pro Tag nicht mehr als 8,5 Std und in 14 Tagen nicht mehr als 90 Std Arbeitszeit anfallen. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr sein. Sonn- und Feiertagsarbeit ist zulässig.
Unter diesen Voraussetzungen ist es erlaubt.
Mitglied inaktiv - 20.05.2017, 20:28