Guten tag Frau Bader, Vorab vielleicht ein paar Informationen: Ich bin seit 1.12.14 arbeitslos - beziehe also alg1 Der errechnete et ist der 13.9.15 - Mutterschutz ab 2.8.15 1. Frage: Ist es richtig das ich mein altes Gehalt vom 2.8.14 - 1.11.15 nehme? Den Rest berechne ich ja mit 0,-€ da alg1. 2. Kann ich während der Elternzeit in der ich auch das Elterngeld beziehe einen minijob auf 450€ annehmen? Bekomme ich dann trotzdem den sockelbetrag von 300,-€? Oder wird mein Elterngeld abzüglich des minijobs genommen? Vielen lieben dank
von septemberkugel15 am 29.04.2015, 13:10