Hallo Frau Bader, ich habe vor der Geburt meines Sohnes (22.08.2016) eine Teilzeitbeschäftigung (Hauptarbeitgeber) mit 20 wöchentlichen Arbeitsstunden (4 Tage) und einen Minijob mit 8 wöchentlichen Arbeitsstunden (1 Tag) gehabt. In meiner Teilzeitstelle habe ich eine Elternzeit von 24 Monaten beantragt und auch bewilligt bekommen. In meinem Minijob habe ich 12 Monate beantragt. Diese sind jetzt vorbei und ich würde gerne zum 1.10.2017 den Minijob wieder aufnehmen. Nun meine Frage: Kann ich ohne Weiteres wieder anfangen oder muss ich meinen "Hauptarbeitgeber" um "Erlaubnis" fragen?
von Melanie1382 am 29.08.2017, 15:27