Hallo,
ich habe eine Frage:
Mein AG bietet mir jetzt nach der Elternzeit neben einer Vollzeitstelle in einer anderen Abteilung (,die ich wegen meiner Tochter nicht annehmen möchte) auch noch einen Minijob (1 Tag pro Woche in alter Abteilung) an.
Wenn ich dort 8 Std./Tag arbeiten würde wie vor der Schwangerschaft auch, wäre mein Stundenlohn umgerechnet niedriger als bei meinem noch bestehenden Arbeitsvertrag.
Ist das ok? Wäre dann ja finanziell eigentlich schlechter gestellt als vor der Schwangerschaft. Oder könnte ich dann sagen, dass ich eine Stunde weniger arbeite, damit der Stundenlohn wieder "passt"?
Wie sollte ich da vorgehen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Viele Grüße
nela
von
-nela-
am 04.11.2013, 08:38
Antwort auf:
Minijob nach Elternzeit / "Stundenlohn"
Hallo,
nein, Sie müssen anteilig den Lohn erhalten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2013
Antwort auf:
Minijob nach Elternzeit / "Stundenlohn"
Moin,
Du könntest an Deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, "willst" aber nicht, wegen der Tochter...
sprich Du kannst den Vertrag nicht "erfüllen" und müsstest ggf. kündigen.
Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb. U. U. "stünde" Dir ein Teilzeit Job zu, der zu den gleichen Bedingungen stattfinden müsste, wie dein "Vollzeitjob". ACHTUNG, der Arbeitgeber mag verpflichtet sein, Dir eine Teilzeitstelle anzubieten, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 04.11.2013, 08:54
Antwort auf:
Minijob nach Elternzeit / "Stundenlohn"
Ja, so in etwa ist das...
Inzwischen habe ich eben nochmal mit dem AG gesprochen u.a. eben auch wg. des Teilzeitanspruchs (>200 Mitarbeiter). Die Vollzeitstelle, die mir angeboten wird, kann nur als komplette Vollzeitstelle "vergeben" werden; Teilzeitstellen sind "momentan nicht möglich".
Bei der Minijob-Geschichte bin ich jetzt insofern beruhigt, als dass die Anzahl der Stunden wirklich so berechnet wird, dass ich auf den gleichen Stundenlohn wie bei meiner "alten" Vollzeitstelle komme - das war für mich eigentlich der Hauptknackpunkt.
Nur bei Urlaubsanspruch scheint sich meine Firma drücken zu wollen, habe aber eben gelesen, dass auch bei geringfügig Beschäftigten gesetzl. Anspruch gibt, von daher muss ich da wohl nochmal drauf bestehen.
*sfz*...
Viele Grüße
nela
von
-nela-
am 04.11.2013, 13:33