Frage: Namensgebung

Hallo! Mein Mann hat sich Ende Januar wegen einer anderen von mir getrennt, nun bin ich in der 33. Woche. Wir haben ein paar Wochen nach der Trennung gemeinsam einen Namen für das Kind ausgesucht, heute schrieb er dass er doch nicht mehr damit einverstanden ist. Wir ist die Lage in soeinem Fall? Ich möchte weiterhin dass das Baby heißt wie besprochen (es geht um den Vornamen).

von DieJosi am 18.05.2021, 16:11



Antwort auf: Namensgebung

Hallo, die Entscheidung, welchen Namen das Kind bekommt, ob liegt der elterlichen Sorge der Eltern. Das bedeutet, dass die Entscheidung gemeinsam getroffen werden muss. Das bedeutet weiter, dass beide Eltern unterschreiben müssen. Wenn sie sich gar nichts einigen, entscheidet das Gericht. Wobei ich mich frage, wie das Gericht das entscheiden soll. In der Praxis hatte ich einen derartigen Fall noch nicht. Liebe Grüße NB (die selber 1 Woche keinen Namen hatte,weil sich die Eltern nicht einigen konnten)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2021



Antwort auf: Namensgebung

du gibst den namen bei der geburt an und fertig. ist er bei der geburt ja nicht dabei. das ist ja deine entscheidung dort. was will er tun? dich verklagen? das kind lebt ja bei dir dann. nene, da würde ich mich auf nix einlassen.

von mellomania am 18.05.2021, 17:10



Antwort auf: Namensgebung

Da er mit unterschreiben muss bei der Geburtsanmeldung müsst ihr euch wohl einigen. Oder notfalls gerichtlich klären.

von Felica am 18.05.2021, 19:45



Antwort auf: Namensgebung

Die beiden sind verheiratet, also gemeinsames Sorgerecht. Es kann also keiner alleine bestimmen. Ob der Vater bei der Geburt dabei ist, ist völlig unerheblich. Ohne seine Unterschrift geht gar nichts.

von Felica am 18.05.2021, 19:53



Antwort auf: Namensgebung

wie soll das funktionieren? wenn er nicht da ist? bzw was würde passieren, wenn die mutter den namen angibt? verklagt er sie dann? rein aus interesse!

von mellomania am 18.05.2021, 20:48



Antwort auf: Namensgebung

Das Standesamt stellt ohne die Unterschrift des Vaters keine Geburtsurkunde aus. Das Kind hat dann keinen Namen. Den benötigt es aber, um z.B. eine Krankenversicherungskarte zu bekommen.

von Mima10 am 18.05.2021, 22:42



Antwort auf: Namensgebung

frage mich gerade was passiert wenn er partout nicht unterschreibt. da müsste sie doch eine chance haben, die unterschrift irgendwie gerichtlich ersetzen zu lassen.

von mellomania am 18.05.2021, 22:49



Antwort auf: Namensgebung

dem zust.StA gemeldet werden muss, hat man einen Monat Zeit, den Vornamen festzulegen. Könnten sich die Eltern ( beim gem SR ) bis dann nicht einigen, gibt das StA den Fall an das FamG weiter. Dort wird nochmal versucht, eine Einigung zu erzielen.Gelingt die nicht, überträgt das FamG das Recht der Namenswahl auf einen Elternteil. @DieJosi: Bewahre seine Nachricht, das er plötzlich mit der Namenswahl nicht mehr einverstanden ist, unbedingt auf. Dann hast du einen Nachweis, dass er den Namen ja nicht immer schlecht fand. Vll hilft Dir das dann bei Gericht. Hat er einen Grund genannt, warum er den Namen nicht mehr will oder einen Alternativnamen?

von Schru am 18.05.2021, 22:58



Antwort auf: Namensgebung

Es ist ja nun keine Seltenheit, dass sich werdende Eltern im Laufe der Schwangerschaft noch (mehrmals) umentscheiden, was den Namen betrifft. Ihr werdet wohl oder übel euch auf einen Namen einigen, mit dem ihr beide gut leben könnt. Es muss nicht zwangsläufig dein Wunschname werden, nur weil er der "Böse" ist, da er sich getrennt hat und eine Neue hat.

von bellis123 am 19.05.2021, 21:13



Antwort auf: Namensgebung

@bellis123 Darum geht es ja auch garnicht. Ich habe den Namen ja nicht alleine ausgesucht und bin „bockig“ oder so weil er sich getrennt hat. Wir haben den Namen gemeinsam ausgesucht und er war bis gestern noch damit einverstanden, der Name wurde immer verwendet (Schriftverkehr) wenn es um das Baby ging und er war bisher immer total zufrieden damit. Auf einmal nicht mehr. Ich verbinde diesen Namen natürlich seit Monaten mit den Baby und nur weil er seine Meinung wechselt wie seine Unterhosen soll das Kind jetzt auf einmal doch nicht mehr so heißen.. bescheuert. Wüsste nicht, warum sich das Gericht zu seinen Gunsten aussprechen sollte, nur weil er seine Meinung geändert hat. Für mich kommt kein anderer Name in Frage, wie gesagt haben wir und schon vor Monaten darauf geeinigt und es ist nie ein anderer Namen gefallen oder in Frage gekommen. Naja, mal schauen.

von DieJosi am 19.05.2021, 23:18



Antwort auf: Namensgebung

du hast ja die kommunikateion, in welcher das kind bereits beim vereinbarten namen genannt wird. würde da auch nicht davon abgehen. da du eine emotionale verbindung von name und kind bereits hast. von daher gehe ich davon aus, dass es von ihm eher bewusst gemacht wird, um zu provozieren? da würde ich es drauf ankommen lassen.

von mellomania am 20.05.2021, 18:02