Frage: Meinen Nachnamen dazu

Liebe Frau Bader, mein Sohn hat den Nachnamen des Vaters (wir sind nicht verheiratet) und möchte sehr gerne,dass er auch meinen hat...also meinen und den des Vaters.Da wir getrennt sind und Behörden,Flüge etc.erledige,habe ich langsam keine lust mehr immer mit unseren Geburtsurkunden rumzulaufen um zu Beweisen,dass er auch mein Sohn ist.Ist dies noch möglich? Vielen dank im Voraus. Viele Grüße Katja Weinert

von sternbalsam am 28.03.2016, 15:58



Antwort auf: Meinen Nachnamen dazu

Hallo, das geht nicht. Ist doch auch heute kein Problem mehr, da absolut ùblich Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2016



Antwort auf: Meinen Nachnamen dazu

Hallo, wenn Dein Sohn deutscher Staatsbürger ist, dann geht das nicht. Dann hat man nur einen Namen. Doppelnamen bei Kindern gibt es nicht. Dadurch sollen ewig lange Namensketten (z.B. durch eine spätere Heirat) verhindert werden. Sonst gäbe es bei einer Heirat von Ernst Maier - Müller mit Elke Schmitt - Schulze am Ende eine Frau Maier- Müller - Schmitt - Schulze ... Das will der Gesetzgeber nicht.

Mitglied inaktiv - 28.03.2016, 16:27



Antwort auf: Meinen Nachnamen dazu

Hallo, echt, Du brauchst ständig die Geburtsurkunde, etc.??? Ich habe auch einen anderen Nachnamen als meine Kinder und ich kann mich nicht an einen Fall erinnern, in dem meine "Mutterschaft" angezweifelt wurde. Inkl. Reisen um die ganze Welt, Arztbesuche, Therapien Gruss D

von desireekk am 29.03.2016, 08:33