Liebe Frau Bader,
mein Sohn hat den Nachnamen des Vaters (wir sind nicht verheiratet) und möchte sehr gerne,dass er auch meinen hat...also meinen und den des Vaters.Da wir getrennt sind und Behörden,Flüge etc.erledige,habe ich langsam keine lust mehr immer mit unseren Geburtsurkunden rumzulaufen um zu Beweisen,dass er auch mein Sohn ist.Ist dies noch möglich?
Vielen dank im Voraus.
Viele Grüße
Katja Weinert
von
sternbalsam
am 28.03.2016, 15:58
Antwort auf:
Meinen Nachnamen dazu
Hallo,
das geht nicht. Ist doch auch heute kein Problem mehr, da absolut ùblich
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2016
Antwort auf:
Meinen Nachnamen dazu
Hallo,
wenn Dein Sohn deutscher Staatsbürger ist, dann geht das nicht. Dann hat man nur einen Namen. Doppelnamen bei Kindern gibt es nicht. Dadurch sollen ewig lange Namensketten (z.B. durch eine spätere Heirat) verhindert werden. Sonst gäbe es bei einer Heirat von Ernst Maier - Müller mit Elke Schmitt - Schulze am Ende eine Frau Maier- Müller - Schmitt - Schulze ... Das will der Gesetzgeber nicht.
Mitglied inaktiv - 28.03.2016, 16:27
Antwort auf:
Meinen Nachnamen dazu
Hallo,
echt, Du brauchst ständig die Geburtsurkunde, etc.???
Ich habe auch einen anderen Nachnamen als meine Kinder und ich kann mich nicht an einen Fall erinnern, in dem meine "Mutterschaft" angezweifelt wurde.
Inkl. Reisen um die ganze Welt, Arztbesuche, Therapien
Gruss
D
von
desireekk
am 29.03.2016, 08:33