Frage: Meine Frage vom 01.11.2013

Hallo Frau Bader, am 01.11. habe ich folgende Frage gestellt (s. unten). Sie haben darauf in Bezug auf das Elterngeld geantwortet. Ich wollte aber den Sachverhalt zum Mutterschaftsgeld geklärt haben. Vielen Dank. "Erneute Schwangerschaft während Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung Hallo Frau Bader, hier meine Frage: meine Tochter ist im Dezember 2011 zur Welt gekommen. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt mit Teilzeitbeschäftigung. Jetzt möchte ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Meine Frage ist jetzt: Was passiert jetzt bei erneuter Schwangerschaft und Entbindung in 2014 wenn ich bisher ín Teilzeit gearbeitet habe? Wird dann das Mutterschaftsgeld vom Teilzeitentgelt oder vom vorherigen Vollzeitentgelt vor der ersten Schwangerschaft berechnet? Würde es einen Unterschied machen, wenn ich ab Januar 2014 nur noch geringfügig arbeiten würde?" Vielen Dank!

von Blumenkind2 am 04.11.2013, 11:05



Antwort auf: Meine Frage vom 01.11.2013

Hallo, das kommt darauf an, ob Sie noch in TZ sind oder diese beendet haben Üblicherweise beendet man die EZ, dann bekommt man das MG für den vollen Lohn. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2013



Antwort auf: Meine Frage vom 01.11.2013

Bin zwar nicht Fr. Bader, aber logischerweise kommt es IMO darauf an, zu wann du die Elternzeit vom ersten Kind beendest. Deine Teilzeitbeschäftigung ist ja befristet auf die 1.te Elternzeit, beendest du die, lebt der Vollzetjob wieder auf. Und dann müßtest du eigentlich logischerweise Mutterschaftsgeld für den Vollzeitjob bekommen. Beendest du Elternzeit für Kind1 nicht, was auch möglich ist, dann ruht der Vollzeitjob weiterhin und du hast entweder Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die Teilzeitzbeschäftigung oder auf die Einmalzahlung (bei Minijob bzw nicht sozialabgabepflichtiger Beschäftigung). Viele Mütter beenden ja die Elternzeit bei einem weiteren Kind zur Mutterschaftsfrist für das weitere Kind nicht. Und verschenken eben das Geld. Und da du zum Mutterschaftsbeginn die Möglichkeit hast die Elternzeit vom ersten Kind auch ohne Zustimmung des AG zu beenden, wäre IMO das was ich oben geschrieben habe nur die logische Erklärung. Ansonsten würde ich doch einfach mal bei der KK nachfragen.

Mitglied inaktiv - 04.11.2013, 12:02



Antwort auf: Meine Frage vom 01.11.2013

Hallo Danyshope, danke für Deine Antwort. Ja die Teilzeitbeschäftigung ist nur befristet für die Elternzeit. Habe das so im Antrag auf Elternzeit mit reingeschrieben. KK kann mir hierzu leider gar keine Auskunft geben. Im Steuerbüro hat man mir gesagt, dass man nur vom ersten Vollzeitgehalt den Zuschuss bekommt, wenn man während der Elternzeit entweder gar nicht arbeitet oder nur geringfügig. Das würde aber bedeuten, dass man als teilzeit schlechter gestellt ist, als wenn man gar nicht arbeitet. Wenn ich mir anschaue, was ich beim ersten Kind Mutterschaftsgeld bekommen hab, da muss ich in Teilzeit fast 1 Jahr dafür arbeiten...

von Blumenkind2 am 04.11.2013, 14:11



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