Liebe Frau Bade,
Ich habe am 19.12 ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Bein Januargehalt bin ich kurz stutzig geworden, war dann durch Umzug etc jedoch abgelenkt. Nun kam erneut Gehalt und es fehlen an die 300€ vielleicht sogar mehr. Ich hatte eine Regelvergütung von 2660€ dazu kamen dann immer Heimzulage, Schichtzulage, wochendendentschädigung und Rufbereitschaften. Diese ganzen Zulagen zählen doch auch in mein Gehalt oder nicht? Ich hatte jeden Monat etwas anderes raus und bin davon ausgegangen das mir von den 3 Monaten davor ein Mittelwert weiter gezahlt wird. Vor meiner ss habe ich erst einen Monat voll gearbeitet und davor nur 30h mit weniger Gehalt. Habe eine befristete Stelle bis zum 31.7.12 mein et ist der 7.7.12. Mein letztes Gehalt war unter 1400€ was ich bei einer 75% Stelle hatte. Bin nun richtig irritiert, das beeinflusst ja dann auch mein Geld in der Elternzeit.
Ich würde gerne mein Recht wissen bevor ich bei der Verwaltung anrufe, damit ich nicht einfach abgespeist werde. Soll ich meine Krankenkasse anrufen oder jemand anderes?
Ich hoffe Sie können mir helfen!
Liebe Grüße
Jessica
von
MomosWelt
am 29.02.2012, 22:41
Antwort auf:
Mein Gehalt im Beschäftigungsverbot stimmt nicht. Was kann ich tun?
Hallo,
in einem Beschäftigungsverbot erhalten Sie den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen.
Sollte es hierbei Probleme geben, kann das Gewerbeaufsichtsamt oder ein Rechtsanwalt helfen. Die Krankenkasse eher nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
Mein Gehalt im Beschäftigungsverbot stimmt nicht. Was kann ich tun?
Hallo kann es sein das die Zulagen nicht mit zur Berechnung herangezogen werden dürfen,da diese im bv ja nicht gemacht werden. Kann es mir nur so erklären,vielleicht weiß es jemand zu 100%
von
CKEL0410
am 01.03.2012, 08:03
Antwort auf:
Mein Gehalt im Beschäftigungsverbot stimmt nicht. Was kann ich tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir wurde nun vom Gewerbeaufsichtsamt gesagt das mir das Gehalt von den 3 Monaten vor der Schwangerschaft zusteht. Ich habe jedoch seit dem 1.9 mehr verdient, weil ich 25% der Stelle einer Kollegin übernommen habe. Schwanger bin ich laut Berechnung seit dem 1.10. Habe also im September, Oktober und November wesentlich besser verdient als vor der Schwangerschaft. Vertraglich habe ich für einen Zeitraum x die Stunden meiner Kollegin übernommen. Heute morgen habe ich die Verwaltung angerufen und die zahlen mir nun wieder meine 75%, jedoch kommt es vom Nettolohn nicht wirklich hin mit dem was ich die Monate vor der Schwangerschaft verdient habe. Mein Gehalt schwankt sehr und die letzte Überweisung war kein Durchschnittswert davon. Ich müsste laut Gewerbeamt weiterhin auch Rufbereitschaften etc bekommen. Ich traue mich nun gar nicht nochmal in der Verwaltung anzurufen und zu sagen, was ich im Mutterschutz Gesetz gefunden habe.
von
MomosWelt
am 01.03.2012, 11:50