Sehr geehrte Frau Bader,
folgendeKonstellation:
Kind A geb. 16.09.2009
Kinder B,C geb. 29.03.2011
Ich habe für Kind A 3 Jahre Elternzeit beantragt (bis 16.09.2012), dann nach Beratung durch meinen Arbeitgeber für Kind B 3 Jahre ab 29.03.2011 bis 29.03.2014 und letztlich für Kind C 1 Jahr bis 29.03.2015.
Was muss ich weiter beantragen um die maximale Elternzeit zu bekommen?
Vielen Dank!
von
alpinadler
am 10.01.2015, 22:51
Antwort auf:
Maximale Elternzeit bei Einzelkind und Zwillingen
Hallo,
man kann pro Kind bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. aufheben - wenn der Arbeitgeber zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2015
Antwort auf:
Maximale Elternzeit bei Einzelkind und Zwillingen
Nix mehr, du hast die maximal Elternzeit erreicht.
So wie es gelaufen ist, geht nicht mehr Elternzeit.
Optimaler wäre gewesen:
Kind A - 09/2009 bis 03/2011
(und 1 Jahr übertragen lassen)
Kind B - 03/2011 bis 03/2013
(und 1 Jahr übertragen lassen)
Kind C - 03/2013 bis 03/2014 + übertragenes
Jahr für Kind C von 03/2014 bis 03/2015
übertragenes Jahr von Kind A von 03/2015 bis 03/2016
übertragenes Jahr von Kind B von 03/2016 bis 03/2017
Du kannst aber nun für Kind A und B nichts mehr übertragen lassen und das Jahr für Kind C (bis 29.03.15) ist schon das übertragene Jahr.
Dein AG könnte - aber nur wenn er möchte - deine Elternzeiten nochmal anpassen und dir mehr Zeit gewähren, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.01.2015, 10:31