Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Auf Grund meiner Schwangerschaft habe ich als Arzthelferin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Arbeitgeber überweist jahrelang den Lohn vor dem 15. eines Monats. Da mein AG wenig begeistert von meiner SS war, bezahlt sie jetzt nach Ihrer Aussage den Lohn so, wie es im Vertrag steht. Also zwischen 15. und Ende des Monats. Habe nun also 2 Wochen laufende Ausgaben zu überbrücken. Meine Kollegen haben ihren Lohn bereits am 11. auf ihrem Konto gehabt. Hab ich irgendeine Chance bezüglich Gleichheitsgesetz? Oder muss ich nun den 28. abwarten, der ihr leider laut Vertrag als letzter Stichtag gegeben ist? Vielen Dank und liebe Grüße :) Nina

Mitglied inaktiv - 15.04.2017, 18:46



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, schwierig. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz u Gewohnheitsrecht steht es Ihnen wie den anderen zu - aber wollen Sie Streit mit dem AG wegen der relativ kurzen Zahlung eingehen? Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2017



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Wenn das Gehalt laut Vertrag am Monatsende fällig wird, was willst du da fordern, und willst du deswegen gar vor's Arbeitsgericht? Der Arbeitgeber bekommt die Rückerstattung weder in der Monatsmitte noch am Monatsende, sondern rückwirkend. Muss also die ganzen Gehälter an dich in Vorkasse bezahlen. Da kann ich seine Einstellung etwas nachvollziehen.

Mitglied inaktiv - 15.04.2017, 19:22



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Finde es nur grenzwertig plötzlich den Lohn ohne Vorwarnung knapp 3 Wochen später zu zahlen. Habe ja zB auch Mietkosten zu begleichen, die ich doppelt von einem Lohn nicht stemmen kann. Und da sie es eh vorstrecken müssen, hätten sie es ja normal weiter laufen lassen können finde ich. Aber danke für die Antwort !

Mitglied inaktiv - 15.04.2017, 20:38



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Üblich ist ja die Zahlung am Monatsende, wenn die Arbeitsleistung auch erbracht worden ist. Die Miete ist üblicherweise zum Monatsanfang fällig.

Mitglied inaktiv - 15.04.2017, 21:02



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Das ist richtig, der AG meinte aber in einem persönlichen Gespräch, sie bezahlt erst nachdem sie die Erstattung erhalten hat und denkt, dass es erst im Mai ist. Ich meine aber, dass ich bis 28. das Geld erhalten muss..

Mitglied inaktiv - 15.04.2017, 21:16



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Zum Monatsende kannst du deinen Lohn erwarten, das steht dir zu. Der AG muss leider lange in Vorkasse gehen. Wenn er es nicht tut, bleibt dir nur die Klage beim Arbeitsgericht.

Mitglied inaktiv - 15.04.2017, 21:55



Antwort auf: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

http://www.focus.de/finanzen/recht/ausstehender-lohn-wie-sie-ausbleibende-lohnzahlung-einfordern_id_4832888.html

Mitglied inaktiv - 16.04.2017, 09:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Übernahme nach Ausbidung direkt Beschäftigungsverbot wie erfolgt die lohnzahlung

Guten Tag Frau Bader, ich mache mir sorgen über mein Gehalt dass ich jetzt bald zum erstenmal erhalten soll. Ich habe gerade erst meinen neuen Arbeitsvertrag nach bestandener Abschlussprüfung unterschrieben und kurz darauf, meinen Arbeitgeber über meine festgestellte Schwangerschaft berichtet, woraufhin ich direktes Beschäftigungsverbot vom ...


Beschäftigungsverbot und Lohnzahlung

Hallo Frau Bader, leider habe ich nirgendwo eine passende Antwort finden können: Ich bin 6 Wochen vor Ende meiner Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich arbeite nun wieder seit fast 4 Wochen und bin wieder in der 10. Woche schwanger. Meinen AG habe ich sofort davon Bescheid gegeben. Nun läuft es auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. Bekomme...


Beschäftigungsverbot und Lohnzahlung

Hallo! Ich benötige Hilfe ! Ich bin in der 14.SSW schwanger und arbeite als Erzieherin. Ich hatte zum 01.12. einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, soltle am 02.012. die Arbeit antreten & erfuhr am 28.11.13 von der Schwangerschaft. Diese habe ich noch vor Arbeitsantritt meinem Arbeitgeber gemeldet, da ich sofort ins Beschäftigungsverbot gegang...


Lohnzahlung Beschäftigungsverbot welche Monate?

Mein ET ist der 29.08. Welche Monate werden für die Berechnung des Lohnes im Beschäftigungsverbot genommen? Die 3 bevor das BV ausgesprochen wurde oder die 3 vor Eintritt der SS? Und wenn es die 3 Monaten vor Eintritt der SS sind, sind es dann 08 - 10/15 od 09 - 11/15??


Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich arbeite derzeit 50% Teilzeit in meiner Elternzeit und bin erneut schwanger. Ich weiss, dass ich die Elternzeit vor erneutem Mutterschutz beendet sollte, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Was passiert aber in der aktuellen Situation, falls ich ein Beschäftigungsverbot erhalte? Bekomme ich dann meinen Lohn von 50% oder, we...


Schwanger in Elternzeit, anschließendes Beschäftigungsverbot. Lohnzahlung?

Hallo, Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Psychiatrie in Bayern. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei uns geht man automatisch bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot, dass vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Mein erstes Kind kam am 04.09.2020 auf die Welt. Elternzeit endet am 03.10.2022. Mein erst...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...